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Berlin

Senatsverkehrsverwaltung und Bezirke starten Modellprojekte für den Fußverkehr

06.03.2023: Der Fußverkehr hat innerhalb des Umweltverbunds in Berlin den größten Anteil – mit keiner anderen Verkehrsform werden so viele Wege zurückgelegt. Im Zuge der Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes hat die Senatsverkehrsverwaltung gemeinsam mit den Bezirken jetzt zehn Modellprojekte für den Fußverkehr festgelegt. Im Zentrum aller Vorhaben stehen Verbesserungen für Fußgängerinnen und Fußgänger: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Steigerung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Barrierefreiheit.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Unser Mobilitätsgesetz setzt auch beim Fußverkehr deutschlandweit Maßstäbe. Die Bedingungen für Fußgänger*innen zu verbessern bedeutet, direkt in die Lebensqualität der Menschen zu investieren: Nahezu jede und jeder ist immer auch zu Fuß unterwegs. Wir werden daher mehr Platz, mehr Schutz, mehr Grün und mehr Möglichkeiten zu verweilen schaffen – überall in der Stadt.“

Rechtlich verbindliche Grundlage für die Förderung des Fußverkehrs ist das Berliner Mobilitätsgesetz. Den Abschnitt zum Fußverkehr – als Gesetz einmalig in Deutschland – hat das Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2021 beschlossen. § 58 Abs. 3 des Berliner Mobilitätsgesetzes sieht vor, dass innerhalb von drei Jahren insgesamt zwölf Modellprojekte – in jedem Bezirk eines – zur Förderung des Fußverkehrs umgesetzt oder fertig geplant werden sollen.

Folgende Projekte wurden hierfür schon in Abstimmung mit den Bezirken ausgewählt:

Für sämtliche Vorhaben sind Ausgaben von insgesamt gut 24 Millionen Euro im Landeshaushalt vorgesehen.

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