Gazette Verbrauchermagazin

Wohnungsbau in Schmargendorf und Grunewald

Bezirksamt stellt Weichen für Neubau

An der Trabener Straße 2 soll ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit Einzelhandel im Erdgeschoss und circa 20 neuen Wohnungen in den darüber liegenden Geschossen entstehen.
An der Trabener Straße 2 soll ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit Einzelhandel im Erdgeschoss und circa 20 neuen Wohnungen in den darüber liegenden Geschossen entstehen.
Erschienen in Dahlem & Grunewald Journal Dezember/Januar 2022
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Neuer Wohnraum ist auch in Schmargendorf und Grunewald ein Thema. Am 18. Oktober befasste sich das Bezirksamt mit zwei Bebauungsplänen, die mehr Wohnraum im Bezirk schaffen werden.

Bezirksstadtrat Fabian Schmitz-Grethlein: „Mit den beiden Entscheidungen – eine weitere wird in der kommenden Woche folgen – machen wir deutlich, dass auch in unserem bereits hochverdichteten Bezirk weiterer Wohnraum geschaffen werden kann. Insgesamt werden mit den Bebauungsplänen die Voraussetzungen für 60 neue Wohnungen in hochattraktiven Lagen geschaffen. Insbesondere freut es mich, dass wir am S-Bahnhof Grunewald mit einer weiteren Supermarktüberbauung bereits versiegelte Flächen besser ausnutzen werden. Das ist ein guter Weg, um neuen Wohnraum mit Klimaschutz in Einklang zu bringen.“

Auf dem Grundstück Kissinger Straße 1-2/Berkaer Straße 12 soll neben einer vorhandenen gewerblichen Nutzung ein viergeschossiger Neubau mit voraussichtlich 35 bis 40 Wohneinheiten gebaut werden. Zusätzlich soll sich eine erweiterte Bepflanzung positiv auf das Kleinklima und die Luftreinheit auswirken.

Ein weiterer Bebauungsplan betrifft das Grundstück Trabener Straße 2 im Ortsteil Grunewald. Hier soll ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit Einzelhandel im Erdgeschoss und circa 20 Wohnungen in den darüber liegenden Geschossen entstehen.

Die Öffentlichkeit wird im nächsten Schritt des Bebauungsplanverfahrens IX-149-1 für das Grundstück Kissinger Straße 1-2/Berkaer Straße 12 und 4-82 VE für die Trabener Straße 2 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches informiert.

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