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Berlin

BVG: E-Tretroller müssen vorerst draußen bleiben

Mitnahme von E-Tretrollern ab dem 1. Mai untersagt

23.04.2024: Sicherheit geht vor: Wie vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfohlen, wird die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannten E-Tretrollern) in den Fahrzeugen und U-Bahnhöfen der BVG ab dem 1. Mai 2024 vorerst ausgeschlossen. Brandschutztechnische Gutachten hatten bisher noch nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei den in diesen Gefährten verwendeten Lithium-Ionen-Akkus bemängelt.

E-Fahrräder und –Rollstühle nicht betroffen

Das Verbot für E-Tretroller wird ab dem 1. Mai über die BVG-Nutzungsordnung geregelt. Nicht betroffen sind E-Fahrräder, E-Rollstühle oder E-Seniorenmobile, die gemäß der Gutachten im Auftrag des VDV bereits deutlich höhere Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen. Die BVG informiert ihre Fahrgäste in den kommenden Wochen umfassend über Laufzeilen, Hinweise auf den digitalen Fahrgastanzeigern sowie per Ansagen in den U-Bahnhöfen über die neue Regelung zu den E-Tretrollern.

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