Berlin
Blei: Bald auch im Haus komplett verboten
Trinkwasserverordnung verbietet de facto Schwermetall ab 12. Januar 2026
18.12.2025: Den Austausch alter Hausanschlussleitungen in Berlin haben die Wasserbetriebe bereits 2013 abgeschlossen und damit ihren Teil der Aufgabe erfüllt. Für Eigentümer und Vermieter von Gebäuden endet diese Frist Mitte Januar 2026. Ab dann gilt gesetzlich Bleifreiheit vom Wasserwerk bis zum Wasserhahn. Und 2028 wird der bereits mehrfach gesenkte Grenzwert für Blei im Trinkwasser nochmals halbiert.
Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verbietet Bleileitungen. Alle Bleirohre und bleihaltigen Teile in Trinkwasserinstallationen müssen bis zum 12. Januar 2026 stillgelegt oder entfernt werden, da Blei gesundheitsschädlich ist, besonders für Kinder und Schwangere. Eigentümer und Vermieter sind verpflichtet, Mieter und Nutzer zu informieren und die Sanierung durchzuführen, sonst drohen Bußgelder. Zudem wird der gesetzliche Grenzwert für Blei im Wasser, der seit 2003 bereits in drei Schritten von damals 0,04 mg/l auf zuletzt 0,01 mg/l abgesenkt wurde, ab dem 12. Januar 2028 nochmals auf dann 0,005 mg/l halbiert. Diese Werte sind auch bei langem Ablaufen des Wassers nicht einhaltbar, wenn in der Hausinstallation Blei verbaut ist.
Labortest schafft Klarheit
Für Haushalte, in denen Schwangere oder Säuglinge im Alter bis zu einem Jahr wohnen, bieten die Berliner Wasserbetriebe seit mehr als einem Jahrzehnt die Blei-Analyse bei Vorlage des Mutterpasses oder der Geburtsurkunde kostenfrei an, sonst kostet sie – wie Tests auf andere Elemente auch – 17,85 Euro.
Proben mit Wasser vom heimischen Wasserhahn (bitte Stagnationswasser vorher ablaufen lassen und Probe in saubere 0,5 Liter-Mineralwasserflasche abfüllen) können im Kundenzentrum der Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin, ab 5. Januar 2026 Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag bis 15.30 Uhr abgegeben werden.