Gazette Verbrauchermagazin
Tempelhof-Schöneberg

Silvester: Böllern zeitlich eingeschränkt

Neue Regeln für den Jahreswechsel 2025/2026

11.12.2025: Wer zum kommenden Jahreswechsel im Bezirk Feuerwerk zünden möchte, muss genau auf die Uhrzeit achten. Das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen von Pyrotechnik zeitlich stärker einschränkt.

Konkret bedeutet dies: Reine Knallkörper, sogenannte „Böller“, dürfen am Silvesterabend, dem 31. Dezember 2025, erst ab 18 Uhr gezündet werden. Die Erlaubnis endet am Neujahrsmorgen, dem 1. Januar 2026, bereits um 7 Uhr. In der Zeit vor 18 Uhr und nach 7 Uhr ist das Böllern im gesamten Bezirksgebiet untersagt.

Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck begründet die Maßnahme mit dem Ziel, die Sicherheit zu erhöhen und die Lärmbelastung für Anwohner sowie Haus- und Wildtiere zu reduzieren. Wer sich nicht an die vorgegebenen Zeiten hält, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Neben den zeitlichen Einschränkungen gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. So ist das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie an besonders gefährdeten Orten wie Tankstellen generell verboten. Auch außerhalb der Tage um den Jahreswechsel bleibt privates Feuerwerk grundsätzlich untersagt.

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