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Berlin

Messer- und Waffenverbot in Kraft getreten

17.07.2025: Seit dem 17.7.2025 gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln Berlins sowie auf Bahnhöfen ein weitreichendes Verbot für das Führen von Waffen und Messern. Die vom Berliner Senat erlassene Rechtsverordnung trat um Mitternacht in Kraft und soll die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhöhen.

Kriminalität im Nahverkehr senken

Die neue Regelung verbietet das Mitführen jeglicher Art von Messern, unabhängig von der Klingenlänge. Ebenso erfasst sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen). Das Verbot gilt in allen Verkehrsmitteln wie S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen sowie in den dazugehörigen Bahnhofsgebäuden, auf Bahnsteigen und den direkten Zugangswegen. Auch Verkehrsmittel brandenburgischer Unternehmen, die in Berlin verkehren, unterliegen der neuen Vorschrift.

Ziel der Maßnahme ist es, die Anzahl von Angriffen mit Waffen und Messern zu reduzieren und die Kriminalitätsbelastung im Nahverkehr zu senken. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) betonte, dass Waffen und Messer im öffentlichen Raum nichts zu suchen hätten und die neue Verordnung ein klares Signal setze.

Transport neu gekaufter Messer erlaubt

Von dem Verbot gibt es Ausnahmen für bestimmte Personengruppen. Dazu zählen Polizei-, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Beschäftigte in gastronomischen Betrieben oder Handwerker, die berufsbedingt Messer mit sich führen müssen. Auch der Transport eines neu gekauften und verpackten Messers bleibt erlaubt. Wer ein Messer für ein Picknick mitnehmen möchte, muss sicherstellen, dass es nicht „zugriffsbereit“ ist, was bedeutet, dass mehr als drei Handgriffe für den Zugriff nötig sind.

Verdachtsunabhängige Kontrollen

Die Polizei ist ab sofort berechtigt, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung des Verbots zu überwachen. Zuvor waren solche Kontrollen ohne konkreten Verdacht nicht gestattet. Bei Verstößen können die mitgeführten Gegenstände eingezogen werden. Zudem droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Weitere Informationen auf der Internetseite der Polizei

Die neue Verordnung erweitert bereits bestehende Waffenverbotszonen, wie sie beispielsweise am Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Leopoldplatz existieren, auf den gesamten öffentlichen Nahverkehr der Hauptstadt. Die Verkehrsunternehmen werden die Fahrgäste in den kommenden Tagen über digitale Anzeigen in Fahrzeugen und an Haltestellen über die neue Regelung informieren.

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