Steglitz-Zehlendorf
Schiedspersonen gesucht
Streitigkeiten ehrenamtlich schlichten
09.04.2025: Wer über Menschenkenntnis verfügt, gern kommuniziert, bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten gut vermittelt und einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn hat, kann sich als ehrenamtliche Schiedsperson beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bewerben. Zu den Aufgaben gehören Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Die Schiedspersonen sollten zwischen 30 und 70 Jahren alt sein und in Steglitz-Zehlendorf wohnen. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Für die Tätigkeit erforderliche Auslagen werden erstattet.
Menschen, die für öffentliche Ämter nicht geeignet sind oder unter Betreuung stehen, können keine Schiedsperson werden. Auch, wer z. B. von einem Konkursverfahren betroffen ist, kann das Amt nicht ausüben.
Hier werden Schiedspersonen gebraucht:
- ab sofort für den Schiedsamtsbezirk Nr. 3 (Ortsteil Lichterfelde ohne Lichterfelde West)
- ab November 2025 für den Schiedsamtsbezirk Nr. 1 (Ortsteile Steglitz und Dahlem)
- ab November 2025 für den Schiedsamtsbezirk Nr. 2 (Ortsteile Zehlendorf Süd und Lichterfelde West).
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 90299-2199 oder 90299-2194 sowie auf der Internetseite des Bürgeramtes
Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf bitte bis zum 30.4.2025 an: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Bezirkswahlamt, BüA 40/ BüA 41, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin