Charlottenburg
Neue Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg
Übergangsregelung für Anwohner
29.11.2024: Die neuen Parkraumbewirtschaftungszonen 132 bis 138 gelten in Charlottenburg ab Sonntag, dem 1. Dezember 2024. Die Zonen umfassen Schloßstraße, Klausenerplatz, Schloßgarten, Tegeler Weg und Kaiserin-Augusta-Allee sowie Alt-Lietzow und Richard-Wagner-Straße.
Für Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits einen Parkausweis beantragt, aber noch nicht erhalten haben, genügt zwischen 1. Dezember 2024 und 31. Januar 2025 ein Nachweis der Antragstellung.
In dieser Übergangszeit kann eine Kopie des Antrags gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs gelegt werden. Persönliche Daten wie Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer können unkenntlich gemacht werden. Das Ordnungsamt berücksichtigt diese Nachweise während des Übergangszeitraums.
Die Bürgerämter und das Ordnungsamt bearbeiten die Anträge zügig, dennoch kann es zu Verzögerungen kommen. Um die Bearbeitungszeiten nicht zusätzlich zu verlängern, bitten die Ämter, derzeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Weiter Informationen zur Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg unter www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechen/verkehrsprojekte/artikel.1481228.php