Gazette Verbrauchermagazin

Europawahlen

Was bringt uns die EU im Alltag?

Foto: Weyo / Adobe Stock
Foto: Weyo / Adobe Stock
Erschienen in Gazette Wilmersdorf April 2024
Anzeige
ATALA GmbH & Co.

Drei Viertel ihrer Rechte genießen Verbraucher Dank der Europäischen Union. Anlässlich der Wahlen am 9. Juni und des Weltverbrauchertages am 15. März blickt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) auf die Fortschritte zurück, die Verbraucherinnen und Verbraucher der EU zu verdanken haben. Das hat sich in den letzten fünf Jahren geändert:

Ein einziges Ladegerät für alle tragbaren Geräte

Der USB-Typ-C-Anschluss ist seit letztem Dezember der Standardanschluss für alle Mobiltelefone und Tablets in der EU. Ein und dasselbe Ladekabel passt jetzt zu verschiedenen Geräten, und das ganz unabhängig von der Marke! Die Suche nach dem passenden Stecker erübrigt sich, der Kabelsalat im Reisekoffer auch.

Besserer Schutz im Internet

Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, online illegal zu machen, was offline illegal ist. Dies belegen zwei wichtige EU-Verordnungen, die gerade in Kraft getreten sind: das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) und das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act). Alle Online-Plattformen, über die Verkäufer ihre Waren anbieten können, müssen vorab die Identität und die vollständigen Kontaktdaten der Händler prüfen. So wissen Verbraucher, mit wem sie es zu tun haben, wenn sie online auf einem dieser Online-Marktplätze einkaufen.

Außerdem müssen die sechs größten Anbieter (Google, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft) ihren Nutzern mehr Freiheit lassen. Seit dem 6. März dürfen sie ihnen nicht mehr ihre Standard-Software aufzwingen, wenn sie ein neues Gerät kaufen. Und Nutzer müssen vorinstallierte Anwendungen mit nur einem Klick deinstallieren können.

Reparaturen werden erleichtert

Schon seit 20 Jahren gibt es eine gesetzliche Gewährleistung für alle in der EU gekauften Produkte und Dienstleistungen.

Bis zu zwei Jahre nach dem Kauf haben Verbraucher das Recht auf eine kostenlose Reparatur oder einen Ersatz des Produkts, wenn es nicht funktioniert. Seit 2022 erstreckt sich diese Gewährleistung auch auf vernetzte Produkte sowie digitale Inhalte und Dienstleistungen. Egal, ob es sich um ein Videospiel oder ein Abonnement für eine App handelt, das einwandfreie Funktionieren wird für mindestens zwei Jahre garantiert.

Was aber, wenn das Gerät nach den zwei Jahren Gewährleistungszeit kaputt geht? Um die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, verpflichtet die EU Unternehmen dazu, langlebige Produkte herzustellen, und ermutigt Verbraucher dazu, ihre defekten Geräte zu reparieren oder reparieren zu lassen. Dazu wurden neue Ökodesign-Standards geschaffen, die für die Hersteller verbindlich sind. Verbraucher erhielten ein Recht auf Reparatur für bestimmte Gerätekategorien wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Telefone. Um eine Reparaturwerkstatt zu finden, ist in jedem EU-Land eine kostenlose Online-Plattform vorgesehen.

Neue „Verbraucherkredite“

Zur Förderung des Konsums in Zeiten der Inflation, bieten immer mehr deutsche und europäische Online-Verkäufer ihren Kunden die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Diese „Buy Now, Pay Later“-Option ist für Verbraucher attraktiv, weil sie sofort kaufen und in drei oder vier Raten (mit oder ohne Zinsen) zurückzahlen können. Allerdings besteht beim Kauf per Kredit das Risiko, sich zu überschulden.

Um Käufer zu schützen, hat die EU unter anderem beschlossen, dass mehr Kredite als bisher besonders strengen Regeln unterworfen werden sollen. Dazu gehören insbesondere Kredite von weniger als 200 Euro und Kredite des Typs „Jetzt kaufen, später bezahlen“. Diese Regeln sollen ab November 2026 gelten.

Schnelle Geldüberweisung in der Eurozone

Auch die Art und Weise, wie in der EU bezahlt wird, ändert sich. Insbesondere bei der Überweisung von Geld. Zurzeit dauert es einen Geschäftstag, bis eine Überweisung innerhalb der Eurozone ausgeführt wird. Ab Herbst 2025 sollen es nur noch 10 Sekunden sein, d. h. eine Überweisung wird praktisch sofort ausgeführt. Und das ohne zusätzliche Gebühren.

Titelbild

© Gazette Verbrauchermagazin GmbH 2024