Gazette Charlottenburg - Juni 2020

Gazette für Charlottenburg und Westend

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Juni 2020

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WORT DES BEZIRKSBÜRGERMEISTERS WORT DES BEZIRKSBÜRGERMEISTERS

Gazette Wilmersdorf | 62020  |  3 2020 | 3 Gazette Charlottenburg  |  Juni

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Charlottenburg-Wilmersdorf! Kaum zu glauben, aber die Som- dorf bietet ein Zuhause für Mimerferien beginnen bereits Ende grantenselbstorganisationen, des Monats... Dass es dieses Jahr Vereine und Projekte, die sich ein ganz anderer urlaub integrations- und entsein wird, ist sicher bei wicklungspolitisch enden Stornierungen, gagieren. Die immobilie umbuchungen und ist Bezirkseigentum. der neuauswahl von Das Pangea-Haus ist urlaubszielen. Bis zum ein Leuchtturmprojekt 14.  Juni gilt die weltunserer bezirklichen inweite Reisewarnung, tegrationsarbeit. Durch ab dem 15.  Juni wer- Reinhard Naumann die neuausrichtung wird den voraussichtlich die es sich in Zukunft noch Grenzen europaweit wieder ge- stärker als interkulturelles Komöffnet. Egal, wo Sie ihren urlaub petenzzentrum mit großer Strahlverbringen, genießen Sie ihn! kraft etablieren können. Mit den Wir haben uns alle eine Auszeit neuen Café- und Veranstaltungsin diesen so schwierigen Zeiten räumen öffnet sich das Haus zuverdient, die vor allem gerade dem stärker in die nachbarschaft auch mental eine große Heraus- und bietet Raum für Austausch forderung sind. und Begegnung. in diesem Zuich wünsche eine schöne ur- sammenhang wird die gesamte laubszeit! Mieterschaft des Hauses neu Trotzdem gilt für unseren Alltag zusammengestellt. Migrantische weiterhin, wo immer möglich das Organisationen oder OrganisatioAbstandsgebot von mindestens nen, die sich mit dem Themenfeld 1,5 m einzuhalten und die Hygi- Migration und integration im Beeneregeln zu beachten. Hier sind zirk befassen, werden aufgerufen, wir gerade angesichts der begon- sich für Büro-, Beratungs- oder nenen Lockerungen und auch im Bildungsräumlichkeiten im Panurlaub intensiv gefordert, einan- gea-Haus zu bewerben. noch bis der mit Eigenverantwortung und Respekt zu begegnen. Ferner ist auch die zentrale nachbarschaftshilfe-Anlaufstelle für Charlottenburg-Wilmersdorf weiter für Sie da! Falls Sie unterstützung benötigen, so steht ihnen die Hotline (030) 9029-14970 zur Verfügung. Auch an dieser Stelle sage ich nochmals ausdrücklich „Danke“ für dieses großartige bürgerschaftliche Engagement!

zum 30. Juni 2020 können interessierte Organisationen über ein Bewerbungsformular ihr interesse bekunden. Die Bewerbungsformulare finden Sie auf der Website des integrationsbüros Charlottenburg-Wilmersdorf unter www.integrationsbeauftragter. charlottenburg-wilmersdorf.de. Für Rückfragen steht ihnen das integrationsbüro zur Verfügung. Eine bezirkliche Jury wird aus den Bewerbungen die neuen Mieter*innen auswählen. Die Bekanntgabe der Auswahl erfolgt im August. Abhängig von der vorherigen Mietsituation liegt der Mietbeginn zwischen dem 01.01.2021 und dem 01.04.2021.

Absage des diesjährigen Fests der Vielfalt

Kiezspaziergang Wie gerne hätte ich Sie am 13. Juni wieder zum Kiezspaziergang persönlich begrüßt, doch die Abstandsgebote machen dies leider unmöglich. Ersatzweise

Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich das Bezirksamt dazu entschieden, dass diesjährige „Fest der Vielfalt“ abzusagen. unser Bezirksfest sollte dieses Jahr im September auf dem nikolsburger Platz stattfinden. Eine Fortführung des Festes in 2021 ist geplant.

Das Pangea-Haus in Wilmersdorf sucht neue Mieter*innen! Das interkulturelle Vereinszentrum „Pangea-Haus“ in Wilmers unser „Fest der Vielfalt“ wurde zuvor über viele Jahre hinweg als „Fest der nationen“ auf dem Prager Platz veranstaltet und blickt damit auf eine lange Wilmersdorfer Tradition zurück. Dieses Jahr haben das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung eine grundlegende neuausrichtung unter der Federführung des bezirklichen integrationsbüros beschlossen. Das Bezirksamt ist bestrebt, das ursprünglich für dieses Jahr geplante Konzept im kommenden Jahr umzusetzen.

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lade ich Sie erstmals in virtueller Form zum 219. „Mini-Kiezspaziergang“ anlässlich 100 Jahre Lietzenseepark ein! Den kleinen Film können Sie dann ab dem 13. Juni 2020 auf unserer Webseite unter www.kiezspaziergaenge.de finden. Für ihre Anregungen, Lob und Kritik bin ich für Sie erreichbar unter naumann@charlottenburgwilmersdorf.de. Herzlich grüßt Sie ihr     Reinhard naumann

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Gazette Charlottenburg  |  Juni 2020  |  5 – Das wusste schon Kurt Tucholsky, der mit den Zeilen seines Park-Gedichtes weniger des Lietzenseeparks als der locker-leichten Lebensweise Frankreichs gedacht haben dürfte. Die aber findet Alt und Jung durchaus auch hier in Charlottenburg beim Schlendern und Entschleunigen im 100-jährigen Park mit dem 6,6 Hektar großen, sichelförmigem Lietzensee, die beide 1904 durch die Verlängerung der Kantstraße und die damit verbundene Dammaufschüttung mittig zweigeteilt worden waren. Eine Fußgängerunterführung verbindet heute beide Teile. Der Berliner Funkturm hat stets ein Auge auf den über 10 Hektar großen innerstädtischen Park, der eigentlich das Seeufer ist und bei jeder Jahreszeit von Alt und Jung gern aufgesucht wird: Als Oase der Ruhe und Aktionsmittelpunkt für Anwohner und ansässige Bürgervereine, die sich für den Erhalt und die Pflege dieses besonderen Gartendenkmals seit Jahren erfolgreich einsetzen.

den nonnen des damaligen Benediktinerinnenklosters St. Marien als Fischteich genutzt. Einer regionalen Sage nach versank das Dorf im See, und Fischer verfingen sich immer wieder mit ihren netzen an der unter Wasser verborgenen Kirchturmspitze. – Keine Sage aber ist, dass der Lietzensee der aus Gletscheraktivitäten der letzten Eiszeit hervorgegan Vom Park Witzleben zum Gartendenkmal Den Lietzensee gab es schon vor der Besiedelung des umliegenden Gebietes. Er lag mitten im Wald, zu seinem namen gibt es verschiedene Erklärungen: So wird der einerseits auf das nah am See gelegene und 1719 zu Charlottenburg eingemeindete Dorf Lietzow zurückgeführt, andererseits mit der urberlinischen Bezeichnung „Lietze“ für das Blässhuhn in Verbindung gebracht. Der See wurde von

100 Jahre

genen Grunewaldseenkette zugehört und grundwassergespeist ist, mit unterirdischem Abfluss zur nördlich gelegenen Spree. 1824 wurde der Lietzensee vom preußischen Staats- und Kriegsminister Job von Witzleben erworben. Er begann mit der Parkanlage.

nach seinem Tode 1837 wanderte der Besitz weiter. 1840 erwarb ihn der Kunstgärtner, naturforscher und Maler Ferdinand Deppe, der ihm mit seiner Georginen- und Rosenzucht zu weiterer Pracht verhalf. Die Zeiten änderten sich, das Areal um den Park wurde zum vornehmen Wohnquartier und das Ostufer des Sees mit Wohnhäusern bebaut – bis auf drei Grünflächen: den Witzlebenplatz, den Kuno-Fischer-Platz und den Dernburgplatz. in der Zeit von 1918-1920 gestaltete der Charlottenburger Gartenbaudirektor Erwin Barth den Lietzenseepark nach eigenen Plänen in eine Grünanlage im Jugendstil um. Auf diese Zeit geht die Entstehung der Großen Kaskade am Südende des Sees, der Kleinen Kaskade am nordwestufer sowie der Bau des Parkwächterhauses von Rudolf Walter 1924/25 zurück. Denkmale und Skulpturen wurden in den kommenden Jahrzehnten errichtet, darunter das Denkmal der Gefallenen aus dem Garde-Regiment nummer 3 der Königin Elisabeth, die Bronzeskulptur „Sandalenlösender Knabe“ aus dem Jahr 1962, Bernhard Bleekers Speerträger, die Vogeltränke mit Seelöwen sowie zwei Aluminium-Plastiken von Volkmar Haase. An das einstige Bootshaus Stella erinnert heute das gleichnamige, 2009 neu erbaute Terrassen-Café mit Biergarten am Lietzensee. Das neue Highlight des Lietzenseeparks aber wird das Parkwächterhäuschen, auf initiative vieler engagierter Bürger wiederbelebt.

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Die Kümmerer und ihre Ziele Dass dieser Charlottenburger Park noch heute so ein charmanter Anziehungspunkt für Naturfreunde und Erholungssuchende ist, verdanken die Bürger besonders zwei gemeinnützigen Vereinen, die in den vergangenen Jahren weder Mühen noch Kosten gescheut haben, um die Furchen im Gesicht des 100-jährigen Gartendenkmals nicht zu tief werden zu lassen: Die Partnervereine „Bürger für den Lietzensee e. V.“ und der daraus hervorgegangene „ParkHaus Lietzensee e. V.“ setzen sich finanziell und ehrenamtlich aktiv ein. Aus einer Bürgerinitiative, die sich 2004 als „Handarbeitsgruppe des Bezirks“ nicht mit den Einsparungen im Grünflächen-Bereich des Bezirksamtes zufriedengeben wollte, entstand 2004 der Verein „Bürger für den Lietzensee“, gegründet von Prof. Klaus W. Döring und Irene Fritsch. Die geschichtsund schreibaffine Charlottenburgerin ist heute stellvertretende Vereinsvorsitzende und engagiert an der Seite des Vorsitzenden Norbert Voß, der als Architekt

und Tragwerksplaner das nötige Know-how für die Parkprojekte mitbringt und wichtige Vorarbeit beim Sanierungsprojekt „Parkwächterhaus“ in Sachen Statik leistete. In krisenfreien Zeiten treffen sich einmal monatlich Freunde und Anwohner des Lietzenseeparks in der Ev. Kirchengemeinde am Lietzensee zum Gedankenaustausch und zu Gesprächen, wobei auch themenbezogene Vorträge und Lesungen nicht zu kurz kommen. „Jeder, der den Lietzenseepark unterstützen möchte, ist uns herzlich willkommen, denn wir

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können gar nicht genug Mitstreiter für die Parkpflege haben“, betont Vorsitzender Norbert Voß, der auch aktives Mitglied der Friedensbewegung ist und nach deren Motto „Global denken, lokal handeln“ vor der eigenen Haustür am Lietzensee Einsatz zeigt. Arbeitsgruppen aus Vereinsmitgliedern und Interessierten bilden ein Pflegewerk, das dort eingreift, wo die öffentliche Hand fehlt. – Stets im Austausch mit dem Grünflächenamt wird die Vereins-Dienstagsgruppe mit einem Stamm von 10  Mitgliedern bei pflegenden Gartenarbeiten wie

Harken, Beschneiden oder Rabatten-Pflege aktiv, trifft man sich an jedem zweiten Samstag im Monat, um Parkbänke zu reinigen, den See von Treibgut zu säubern oder um mit der Graffiti-Gruppe Schmierereien zu entfernen. Dazu hat der Verein, der rund 200 Mitgliedern zählt, aus Mitgliedsbeiträgen und Ehrenamtsmitteln finanziert einen Tornado-Reiniger angeschafft. Weitere Vereinsmittel fließen regelmäßig in den Kauf von Blumenzwiebeln, Gartenarbeitsgeräten und Büromaterial. Und auch bei Sonderaktionen wie Frühjahrs- oder Herbstputz packen alle kräftig mit an. In der Parkentwicklung und bei Instandsetzungsmaßnahmen hat der Verein ebenfalls Mitspracherecht. Da geht es aktuell um die Sanierung der Kleinen Kaskade, macht man sich Gedanken um passende Pflanzkonzepte oder engagiert sich im gemeinsamen Festausschuss der beiden Partnervereine für offizielle Park-Veranstaltungen – auch wenn in diesem Jahr Corona in Sachen 100-Jahr-Feier-Planung für den 13. und 14.  Juni einen Strich durch die Rechnung machte.

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Der ParkHaus-Wiederbelebung verschrieben hat sich ganz der 2014 aus einer Nachbarschaftsinitiative gegründete „ParkHaus Lietzensee e. V.“. Der Verein ist seit 2015 Pächter des denkmalgeschützten Parkwächterhauses und

Blick aus dem Dachfenster des Parkwächterhauses. zeigt großen Einsatz für seine Sanierung hin zu einer sozialen, barrierefreien Nutzung. Das Häuschen entstand 1925 als Erweiterung der vorherigen Bedürfnisanstalt. Es diente dem Ausschank von Milch und Wasser, die Räume im ersten Stock bewohnte der Parkwächter. Die Wohnung wurde bis Mitte der 50er-Jahre genutzt. Der bis in

die 70er-Jahre eingesetzte Parkwächter wohnte dann auswärts. Ab 1955 nutzte das Gartenbauamt das Häuschen. Der Verein machte vor der Sanierung einen spannenden Dachbodenfund mit Unterlagen, die Interessantes über die Nutzung und Geschichte des Hauses verrieten (siehe Gazette11/18). Die geschätzten Sanierungskosten für das Parkwächterhaus lagen 2018 noch bei 700.000 Euro und liegen inzwischen bei geschätzten 900.000 Euro. – Doch die Gesamtfinanzierung scheint gesichert: Die Lotto Stiftung Berlin will die Sanierung mit maximal 600.000 Euro fördern, und durch Bundesgelder aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, sind laut Verein 245.000 Euro an Mitteln für die ParkHaus-Sanierung bereitgestellt. Dazu kommen die geleisteten Spenden. Geplanter Sanierungsbeginn sollte der Frühsommer 2020 sein – der Zeitpunkt, den der Verein ursprünglich als Fertigstellungs-Termin für das sanierte ParkHaus angedacht hatte. Doch

auch hier griff Corona verzögernd in die Planung ein. Sobald dem Beginn der Sanierungsarbeiten nichts mehr im Wege steht, wird mit einer Bauzeit von 9-13 Monaten gerechnet. „Ich sitze still und lasse mich bescheinen und ruh von meinem Vaterlande aus“, heißt es schließlich am Ende von Tucholskys Parkgedicht. – Und das kann auch so manchem zufällig am Park Vorbeieilenden wärmstens

empfohlen werden. Dort, wo der Wind leise in den Weiden über dem Lietzensee singt, Blässhühner gründeln, Rosenduft herüber weht und die Zeit hier mitten in der Stadt still zu stehen scheint. Weitere Informationen zu Park, ParkHaus und den beiden Partnervereinen unter www. lietzenseepark.de und www. parkhaus-lietzensee.de � Jacqueline Lorenz

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Jenseits der Küche Museum Charlottenburg-Wilmersdorf zeigt Geschichten aus dem Thai-Park im Wilmersdorfer Preußenpark hat sich seit den 1990er-Jahren ein informeller Freiraum entfaltet. An den Sommerwochenenden lockt hier ein kulinarisches Angebot, von Menschen aus asiatischen Gemeinschaften vor Ort zubereitet, ein lokales wie touristisches Publikum an. Die Ausstellung, die in enger Kooperation mit dem Kollektiv un.thai.tled entstanden ist, lädt zu einem Perspektivwechsel ein. Junge Künstlerinnen und Künstler nähern sich diesem vielschichtigen Ort und seinen Akteuren künstlerisch-forschend. Sie folgen ihrem eigenen biografischen Zugang hinter die Kochstellen, wie es die titelgebende thailändische Redewendung besagt. Bezirksstadträtin Heike Schmitt-Schmelz: „Die von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie dem Goethe-institut geförderte Ausstellung greift Ergebnisse der bisherigen Stadtforschung zur sognannten ‚Thai-Wiese‘ im Preußenpark auf. im Fokus steht dabei insbesondere der Blick auf die mit diesem Ort verbundenen Lebensgeschichten seit den 1990er-Jahren. ich sehe hier die positive Möglichkeit Einblicke in biografische Hintergründe zu eröffnen. Aktuelle notwendige umgestaltungspläne des Bezirksamtes, die dazu führen

Postkarte „Im Preußenpark“. Archiv Museum Charlottenburg-Wilmersdorf

WISANU Q. PHU-ARTDUN sollen, dass die nutzung des Preußenparks mit rechtlichen Bestimmungen in Einklang gebracht werden, betrachtet die Ausstellung explizit nicht.“

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Entsprechende informationen oder Veranstaltungen zur umgestaltung des Parks werden von den Abteilungen Stadtentwicklung, Bauen und umwelt durchgeführt. Das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf erprobt mit der Kooperation mit dem Kollektiv un.thai.tled eine Pluralisierung der Stadtgeschichtsschreibung. Es bietet der Erinnerungsgemeinschaft einen Raum, die die Künstlerinnen und Künstlern mit den Akteurinnen im Park bilden. Charlottenburg-Wilmersdorf hat unter den Berliner Bezirken die größte Bevölkerungsgruppe mit thailändischem Hintergrund. Das Kollektiv un.thai.tled trägt neben den künstlerischen Positionen auch kuratorische und szenografische Projektmitarbeit bei, sowie Vermittlungsangebote und das Veranstaltungsprogramm. Die Ausstellung ist dreisprachig (deutsch/thai/ englisch) und wird voraussichtlich bis zum 5. Juli gezeigt. Der Eintritt ist frei. Museum Charlottenburg-Wilmersdorf, Schloßstraße 55/Otto-Grüneberg-Weg, 14059 Berlin, www.villa-oppenheim-berlin.de. Öffnungszeiten Dienstag bis Freitag 10 bis 17 uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage 11 bis 17 uhr. Der Eintritt ist frei. Zugang barrierefrei.

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Tod beim Duell Gedenkkreuz für ehemaligen Berliner Polizeipräsidenten Am Vormittag des 10. März 1856 starb Karl Ludwig von Hinckeldey, Polizeipräsident von Berlin, in der Jungfernheide beim Duell. Gegner war Hans von Rochow auf Plessow. Hinckeldey, der laut Überlieferung stark kurzsichtig war und nur schlecht mit der Pistole umgehen konnte, hatte keine Chance. Hinckeldeys Hoffnung, dass sein Dienstherr König Friedrich Wilhelm iV. von Preußen, das Duell unterbinden würde, zerschlug sich und so starb er mit gerade 50 Jahren. Anlass für das Duell war das Schließen eines adeligen Spielklubs im Auftrag des Königs. Dieser ließ seinen Polizeipräsidenten fallen. Kurz nach Hinckeldeys Tod wurde ein Erinnerungskreuz an der Stelle des Duells aufgestellt. Seit 1956 steht es am Rand der Jungfernheide. Hinckeldey war seit 1848 Polizeipräsident und eine seiner wichtigsten Ausgaben war es, gegen

Gedenkkreuz für Ludwig von Hinckeldey im Volkspark Jungfernheide, angrenzend an die A111. Demokraten vorzugehen. Bei der Bevölkerung war er deswegen unbeliebt. Aber auch beim Adel hatte er Feinde, denn er nahm die Vorgaben des Gesetzes genau

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Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) diskutiert Pop-up-Radwege im Bezirk: Temporäre Maßnahme oder Teil einer Mobilitätswende? Neue Wege für neue Mobilität? Die Zunahme des Fahrradverkehrs erfordert ein Überdenken bisheriger Konzepte. In den folgenden Beiträgen nehmen die Fraktionen der BVV zu dem Thema Stellung. Berlin

SPD-Fraktion

Die SPD hat das Mobilitätsgesetz maßgeblich vorangetrieben, damit durch neue Qualitätsstandards Radfahren sicherer und attraktiver wird, doch die Umsetzung ist unbefriedigend. Es kann nicht sein, dass für die Realisierung eines neuen Radweges 6 bis 10 Jahre benötigt werden. Temporäre Radwege haben Hoffnungen geweckt und vom Bezirk wurden viele Straßen beim Senat angemeldet, doch das Resultat ist enttäuschend: Nur die Kant- bzw. Neue Kantstraße wurde genehmigt und auch nur bis zum 31. Mai 2020. Es würden nur Straßen berücksichtigt, wo Planungen schon (fast) abgeschlossen seien oder wo kaum Ampeln umprogrammiert werden müssten. Die SPD-Fraktion befürchtet, dass es erstmals in dieser Wahlperiode überhaupt keine neuen Radwege im Bezirk geben wird. Eine dauerhafte Lösung für die Kantstraße ist weiterhin nicht in Sicht. Das liegt nicht nur am Personalmangel, sondern an der zunehmenden Bürokratisierung der Planungsprozesse zwischen Bezirk und Senat mit immer neuen Akteuren. Wir erwarten vom für Verkehr zuständigen Stadtrat eine Initiative, damit Radwege schneller realisiert werden können. Ansonsten kommen wir nicht über temporäre Maßnahmen hinaus, obwohl die Umsetzung der Mobilitätswende in Berlin dringend geboten ist. Dr. Jürgen Murach

CDU-Fraktion Ungeachtet der Tatsache, dass der Senat die Corona-Pandemie instrumentalisiert, um die bisher nicht in Gang gekommene selbsterdachte „Verkehrswende“ ohne weitere Aussprache zu beschleunigen, darf an der Sinnhaftigkeit gezweifelt werden. Gerade die jetzige Situation zeigt, wie wichtig der Individualverkehr sein kann, will man sich nicht im in den vergangenen Jahren vernachlässigten ÖPNV drängeln. Die einseitige Ausrichtung auf den Radverkehr wiederum wägt die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht ab, sondern ist auf eine ideologische Verbotspolitik hin

ausgerichtet. Seit langem setzen wir uns für eine sinnvolle Verteilung der Verkehrsflächen u. a. durch ein durchdachtes Radwege- und Fahrradstraßenkonzept auf den Seitenstraßen oder neu geschaffenen Fahrradschnellwegen ein. Die bloße Umverteilung der vorhandenen Fahrspuren zu Lasten des motorisierten Wirtschafts- und Individualverkehrs dient weder der Sicherheit noch einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur. Das Experiment Kantstraße sollte Geschichte bleiben. Hier wird ohne Beteiligung der bezirklichen Gremien und Betroffenen Geld und Zeit in eine kurzfristige Aktion gesteckt, anstatt endlich ein durchdachtes Konzept für eine dauerhafte Umgestaltung vorzulegen. Gerald Mattern

B‘90/Grünen-Fraktion Auf der Kantstraße entstand der erste Corona-begründete Radstreifen im Bezirk. Damit wurde eine grüne Idee umgesetzt, was in normalen Zeiten unendlich lang zu dauern schien. Mit dieser Maßnahme wird die Mobilitätswende angeschoben. Unser Ziel ist, dass dieser Radstreifen dauerhaft eingerichtet wird, denn wir brauchen #MehrPlatzFürsRad. Für Radfahrende und zu Fuß Gehende steht bisher trotz ihres großen Anteils im Verkehr wesentlich weniger Platz zur Verfügung. Gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich: Wir können kaum mit genügend Abstand unterwegs sein. Dabei ist gerade das Fahrrad ein effektives Fortbewegungsmittel in der Stadt: mit ihm sind wir kontaktlos unterwegs und unser Immunsystem wird gestärkt. Mit den Pop-up-Bike-Lanes lassen sich Straßen schneller radfreundlich gestalten. Sie sind flexibel und können schneller angepasst werden. In der Regel sind Straßenbauverfahren unter einem bis zwei Jahren nicht abzuschließen. Um mit baulichen Maßnahmen für Rad- und Fußverkehr schneller ans Ziel kommen zu können, wünschen wir uns kürzere Verfahren. Der bestehende Straßenraum ist fairer zu verteilen, damit wir auf dem Rad und zu Fuß ausreichend Platz haben. Alexander Kaas Elias / Ansgar Gusy

1 235 Zeinen pro Fraktion Vorwort SPD CDu Grüne FDP AfD Linke

FDP-Fraktion Man kann nur hoffen, dass die„Pop-up“-Radwege, insbesondere in der Kantstraße, bloß eine temporäre Maßnahme bleiben. Einen Teil der Mobilitätswende stellen sie jedenfalls nicht dar. Die Radwege sind nicht durchdacht und berücksichtigen nicht die weiteren Herausforderungen, die uns im Straßenverkehr begegnen. Die Anordnung gefährdet in der Kantstraße sogar teilweise Radfahrer, da Autos, Busse und Lieferdienste zukünftig den Radweg queren müssen, um zur Parkund Busspur zu gelangen. Die FDP-Fraktion hält daher einen ganzheitlichen Ansatz und eine Neuaufteilung des Straßenraums in der Kantstraße für unbedingt erforderlich, um die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Rot-Grün-Rot muss endlich das Mobilitätsgesetz ernst nehmen und den Verkehrsfluss insgesamt verbessern. Hierzu gehören neben einem Radweg eben auch eine Busspur, ein Parkleitsystem und Lieferzonen. Bereits vor der Corona-Pandemie forderte die FDP-Fraktion mit einem umfangreichen Antrag den Umbau der Kantstraße und schlug darin u. a. den Wegfall des Mittelstreifens vor, um mehr Platz für alle zu schaffen. Es muss auch die Frage gestattet sein, ob es sonderlich demokratisch ist, in einer Pandemie ohne Abstimmung mit Initiativen und bezirklichen Gremien Fakten zu schaffen und das dann auch noch dauerhaft erhalten zu wollen. Felix Recke Alternative für

Deutschland

AfD-Fraktion

Gewöhnlich landen doch Pop-ups im Blocker? Scherz beiseite. Verkehrsplanerisch bewirken Pop-up-Radwege weder temporär noch permanent mehr Mobilität, denn: 1. das Fahrrad kann die Mobilität des Autos nicht erreichen, 2. eine „freiwillige“ Abnahme des Autoverkehrs (hygienisch am sichersten) ist weder generell noch wegen Corona zu erwarten, 3. temporäre Steigerungen des Fahrradverkehrs wiegen, wo überhaupt vorhanden, die Demobilisierung und Abgase durch Staus (auch von Bussen etc.) nicht auf, und 4. selbst das real vorhandene Mehr an Platz und Sicherheit kann nicht nachhaltig überzeugen.

Weil es wegen des Parkens und durch Liefertätigkeiten stets gefährlich bleibt, das Fahrrad zwischen fließenden und ruhenden Verkehr zu sortieren – gerade bei hohem Verkehrsaufkommen wie z. B. in der Kant-, Kaiser-Friedrich- und Konstanzer Straße. Das Problem wird nur durch Radwege auf dem oder direkt neben dem Bürgersteig gelöst. Wo aber bleiben diese Radwege? Muss man bei Platznot umsortieren – am besten zwischen Bürgersteig und ruhenden Verkehr – so braucht es auch Lieferzonen, Parkhäuser/-inseln sowie flankierend eine Steigerung im Verkehrsfluss, um bei weiterhin zunehmender Verkehrsbelastung unsere heutige Mobilität auch nur annähernd aufrecht zu erhalten. Jan von Ertzdorff-Kupffer

Linksfraktion Klare Antwort: Pop-up-Radwege müssen in dauerhafte geschützte Radfahrstreifen umgewandelt werden, um die Mobilitätswende endlich voranzubringen und das Klima zu schützen. Das Bezirksamt handelt viel zu zögerlich und verhindert damit die dringend notwendige Verkehrswende. Andere Bezirke haben innerhalb kürzester Zeit Pop-up-Radwege installiert, um den erforderlichen Abstandsregeln in Corona-Zeiten gerecht zu werden. Doch Charlottenburg-Wilmersdorf hinkt wie immer hinterher, wenn es um den Schutz der Radfahrenden und die gerechte Flächenverteilung des öffentlichen Raumes geht. Die vom Senat bereitgestellten Mittel für Sanierung und Neubau von Radwegen werden nicht vollständig abgerufen. Falschparkende lässt man ungehindert bereits bestehende und den neu markierten Radfahrstreifen auf der (Neuen) Kantstr. zustellen. Jetzt und auch nach Corona muss gelten: gefahrloses Radfahren endlich durch geschützte Radfahrstreifen ermöglichen, Mittel vom Senat vollständig abrufen, Parkflächen frei machen für Radfahrende und Fußgänger*innen sowie Kieze umwandeln in Begegnungszonen, Flächen gerecht verteilen. Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger*innen sowie nachbarschaftliches Miteinander und Klimaschutz statt autogerechter Stadt! Frederike-Sophie Gronde-Brunner

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Gazette Charlottenburg  |  Juni 2020  |  11

Eine Königin aus den Niederlanden Stele am Henriettenplatz erinnert an Luise Henriette von Oranien Die Namensgeberin vom Henriettenplatz ist auch dort verewigt – niederländische Unternehmer spendeten zum 750. Geburtstag der Stadt Berlin eine Stele, die 1988 aufgestellt wurde. Sie zeigt die Reliefs der Gesichter von Luise Henriette und ihrem Mann Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten. Luise Henriette (1627 – 1667) wurde als Prinzessin von Oranien Nassau geboren. Ihre Hochzeit mit dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg war politisch motiviert, wie die meisten Ehen jener Zeit. Die Oranier waren die politisch führende Familie der Niederlande und darüber hinaus sehr vermögend. Davon konnte Brandenburg, das durch den Dreißigjährigen Krieg entvölkert war, nur profitieren. Luise Henriette kam nicht nur mit einer stattlichen Mitgift. Auch holländische Handwerker, Kaufleute, Künstler und Landwirte folgten

Kurfürstin Luise Henriette und Kurfürst Friedrich-Wilhelm auf der Stele am Henriettenplatz. der Prinzessin. Sie bekam sechs Kinder, von denen drei das Erwachsenenalter erreichten. Darunter Friedrich I., der erste König in Preußen. Ein Geschenk ihres Gatten war das Amt Bötzow. Dort ließ Luise Henriette ein Schloss

im holländischen Stil errichten – das Schloss Oranienburg. Schon bald danach benannte sich das gesamte Amt Bötzow in Oranienburg um. Luise Henriette war schon länger an Tuberkulose erkrankt, sie starb in Cölln.

Olympia-Glockenturm geöffnet Neue Regelung zur Den besonderen Rundumblick Straßenlandsondernutzung vom Glockenturm auf dem Olympiaareal können die Besucherinnen und Besucher jetzt wieder uneingeschränkt genießen. Seit Mitte Mai bis einschließlich 1. November ist er täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet. „Die Aussichtsplattform bietet einen wundervollen Blick über die Stadt. Von Spandau bis zum Alexanderplatz, bei guter Sicht bis Potsdam und zu den Müggelbergen“, erklärt Manfred Uhlitz, der langjährige „Turmwächter“ des 77  Meter hohen OlympiaGlockenturms. Ein gläserner Aufzug befördert seine Besucherinnen und Besucher aus nah und fern nach oben und zeigt dabei Szenen aus der Geschichte des weltweit bekannten Bauwerks. Die Öffnung ist unabhängig von der im letzten Herbst begonnenen Sanierung der imposanten Maifeldtribüne. Die bislang dort gezeigte Ausstellung zur Geschichte des Areals soll nach Beendigung der Bauarbeiten durch eine sporthistorische Schau erweitert werden.

Blick vom Glockenturm. � Foto: Manfred Uhlitz Die Eintrittspreise: 4,50 Euro für Erwachsene; 3  Euro für Kinder von 6 bis 14  Jahre; 4  Euro p. P. bei Gruppen ab 10 Personen; 3,50 Euro p. P. bei Schulklassen (14 bis 18 Jahre). Besonderer Hinweis: Die strikte Einhaltung der wegen der Corona-Pandemie behördlicherseits angeordneten Auflagen, z. B. Abstandswahrung und Anlegen des Mund-/Nasenschutzes, ist gewährleistet.

Die Berliner Gastronomie gehört zu den Wirtschaftszweigen, die durch die Corona-Krise besonders schwer getroffen wurden. Im Zuge der aktuellen Lockerungsmaßnahmen dürfen Gaststätten mit selbst zubereitetem Speiseangebot seit 15. Mai wieder öffnen – vorausgesetzt, Hygiene- und Abstandsregeln werden eingehalten. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat auf Vorlage des für Ordnungsangelegenheiten zuständigen stellvertretenden Bezirksbürgermeisters Arne Herz am 12.  April eine bis zum Jahresende 2020 befristete Erleichterung der Regularien für die Straßenlandsondernutzung beschlossen, um kurzfristig in der umsatzintensiven Zeit der Sommermonate weitere Flächen für die Außengastronomie auf Gehwegbereichen zur Verfügung stellen zu können. Bezirksstadtrat Arne Herz: „Die getroffene Regelung soll der Gastronomie in dieser wirtschaftlich

schwierigen Zeit die Möglichkeit geben, zusätzliche Tische und Stühle aufzubauen oder die Abstandsgebote leichter einhalten zu können. Dabei haben wir aber auch die Interessen der Allgemeinheit an einer Passierbarkeit der Gehwege im Auge behalten, zumal Fußgänger ja auch Abstandsregeln einzuhalten haben. Dies ist das, was wir auf Bezirksebene tun können. Ich habe mich aber auch dafür eingesetzt, dass auf Landesebene kurzfristig eine Regelung zu den Gebühren für die Straßenlandnutzung im Sinne der Gastwirte getroffen wird, indem diese erlassen oder erstattet werden. Berlin lebt von seinen Straßencafés und -restaurants. Diese wollen wir damit unterstützen. Ich danke dem Ordnungsamt für seine konstruktive Mitarbeit und dem Bezirksamtskollegium für die Unterstützung.“ Nähere Informationen dazu sind dem Internetauftritt des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf zu entnehmen.

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Lernrückstände aufholen Sommerschulen für Tausende Schülerinnen und Schüler

10585 Berlin-Charlottenburg

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Berlin wird in den kommenden Sommerferien und auch in den Herbstferien eigene Sommerschulen einrichten, in denen Kinder und Jugendliche Lernrückstände aufholen können, die durch die Corona-bedingten Schließzeiten entstanden sind. Die Sommerschule 2020 richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sowie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (LmB/BuT) sind. Es können auch Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine Problemlage geraten sind, die zur Verursachung eines Lernrückstandes beigetragen hat. Die Schülerinnen und Schüler werden insbesondere von den Klassenleiterinnen und Klassenleitern für die Teilnahme an diesem Programm vorgeschlagen. Die Teilnahme am Sommerschulen-Programm erfolgt auf freiwilliger Basis und dient dem Nachholen von Unterrichtsinhalten. Das Programm „Sommerschule 2020“ soll in den Sommer- und Herbstferien für die Jugendlichen der Jahrgangsstufen  7, 8 und 9 sowie für Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 angeboten werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie rechnet damit, dass hier kurzfristig bis zu 8000 Jugendliche und bis zu 4800 Kinder erreicht werden können. Bildungssenatorin Sandra Scheeres:„Es ist ein Schwerpunkt meiner

Foto: Detailblick-Foto / AdobeStock

politischen Tätigkeit in der Corona-Krise, dass wir Lernrückständen unserer Schülerinnen und Schüler, die durch die teilweisen Schulschließungen entstanden sind, so klein wie möglich halten. Deshalb bieten wir insbesondere benachteiligten Kindern und Jugendlichen an, die neuen Sommerschulen zu besuchen. Zudem habe ich das Programm „LernBrücken“ initiiert, und das Land Berlin hat auf mein Betreiben hin in einem ersten Schritt 9500 Tablets für besonders bedürftige Schülerinnen und Schülern erworben.“ Die Sommerschulen für Jugendliche bietet vor allem Unterrichtsinhalte in den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch an, die am Ende der Jahrgangsstufe 10  Prüfungsfächer

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im Mittleren Schulabschluss darstellen. Für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 geht es neben einem guten Ankommen in der Schule vornehmlich um die Alphabetisierung, die Lese- und Schreibförderung sowie um den Erwerb mathematischer Grundkompetenzen. Die Lerngruppen bestehen jeweils aus maximal acht Personen, wöchentlich soll es 15  Stunden Lernangebot geben. Für Jugendliche soll es ein Angebot von mindestens zwei Wochen in den Sommerferien und von ein oder zwei Wochen in den Herbstferien geben. Das Lernangebot für Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe erfolgt in der Regel in den Stammgrundschulen oder in einer Nachbarschule.

Als Förderkräfte werden in erster Linie pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, Willkommensklassenlehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen etc. auf Honorarbasis über einen freien Träger beschäftigt. Eine Qualifizierung der Förderkräfte erfolgt über die regionale Fortbildung. Die Schulen sollen die teilnehmenden Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 bis zum 8. Juni melden, diejenigen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 bis zum 12. Juni. Im Vorfeld der Sommerschulen sind Gespräche zwischen Lehrkraft, Eltern sowie den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern vorgesehen. Hinzu kommen die beruflichen Schulen und Oberstufenzentren, die ebenfalls Sommerschulen anbieten werden. Das Angebot richtet sich in diesem Bereich an Schülerinnen und Schüler, die eine engmaschigere Präsenzzeit benötigen. Insbesondere in der Berufsvorbereitung und in den Willkommensklassen erhalten sie Unterstützung in den Kernfächern, in der Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenz sowie in der Sprach- und Digitalkompetenz. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Anschlussorientierung, also den Übergang in berufliche oder weiterqualifizierende Angebote. Das Angebot steht ebenso weiteren Schülergruppen offen, die pandemiebedingt Unterrichtsstoff nachholen möchten oder sonstigen Unterstützungsbedarf haben.

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Gazette Charlottenburg  |  Juni 2020  |  13

Jugendkunstschule hat Kursprogramm wieder aufgenommen Das Kursprogramm der Jugendkunstschule (JKS) Charlottenburg-Wilmersdorf wird 15.  Mai – unter Einhaltung der notwendigen Hygiene-Vorschriften – in kleineren oder geteilten Gruppen wieder in den Ateliers und Werkstätten zu etwas veränderten Zeiten fortgesetzt. Schulklassenprojekttage sind bis zu den Sommerferien nicht möglich. Während der vergangenen Schließzeit hat die Jugendkunstschule digitale Angebote entwickelt, die über die Homepage (www.jugendkunstschulecharlottenburg-wilmersdorf.de) auch weiterhin gebucht werden können. An den nächsten Samstagen können Kinder und ihre Eltern künstlerisch im Projekt „Schlossgarten to go“ mit Materialien aus der JKS tätig werden und

allen Teilnehmerinnen und den anleitenden Künstlerinnen die Ergebnisse im netz präsentieren. Die Materialpakete werden zugeschickt oder können vormittags abgeholt werden, sodass eine Anmeldung auch kurzfristig möglich ist im Juni wird das Projekt „Stadtkunstspiel“ Kindern und ihren Eltern, jeweils samstags, den Zugang in die Welt der Plakate geben (Anmeldung über die Homepage). in den Sommerferien wird die Jugendkunstschule CW ein breites, kostenloses Angebot künstlerischer Wochenkurse anbieten. Ende der nächsten Woche finden Sie auf der Homepage unter www.jugendkunstschulecharlottenburg-wilmersdorf.de nähere informationen zu den Themen und Zeiten.

Im Bezirk wurden „Bäume der Jahre 2019/20“ gepflanzt Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger informiert: „Die Bäume der Jahre 2019 und 2020 erweitern nunmehr das Angebot des aus zehn Bäumen bestehenden Baumlehrpfades in der Grünanlage am Fennsee. Die Dr. Wodarz Stiftung hat nach einer Flatterulme (ulmus laevis) im letzten Jahr in diesem Jahr eine Robinie (Robinia pseudoacacia) gekürt. Aufgrund des anhaltend trockenen Sommers 2019 konnte die Pflanzung der sensiblen FlatteImpressum

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rulme erst im April dieses Jahrs erfolgen. Die Robinie hatte diese Startschwierigkeiten nicht. Als Pioniergehölz hatte sie sich schon vor Jahren in der Anlage durch Selbstaussaat aufgestellt. Ausgehend von bereits bestehenden Samenbäumen ist die Robinie in der Lage, neue offene Standorte zu bewachsen. in den nächsten sechs Wochen werden auch infotafeln mit weiterführenden Hinweisen zu den Bäumen aufstellt.“

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14  |  Gazette Charlottenburg  |  Juni 2020

RATGEBER

Erbrecht Was bedeutet „Abkömmlinge“ im Testament?

Worum ging es bei Gericht? Ein Ehepaar hatte ein gemeinschaftliches, notarielles Ehegattentestament aufgesetzt. Darin setzten sich beide gegenseitig zu Alleinerben ein. Den zuletzt Versterbenden sollten dann die „gemeinsamen Abkömmlinge zu gleichen Teilen“ beerben. Allerdings sah das Testament auch vor, dass der überlebende Ehegatte die Erbfolge unter den „gemeinsamen Abkömmlingen“ ändern durfte. Genau dies tat die Frau, nachdem ihr Mann ver storben war: Sie setzte in einem zweiten Testament eine Tochter und deren Sohn, also ihren Enkel, zu ihren Erben ein. Eine an Foto: Gajus / AdobeStock

Verwendet ein Ehepaar in seinem gemeinsamen Testament den Begriff „unsere gemeinsamen Abkömmlinge“, so sind damit nicht nur seine Kinder gemeint, sondern auch die Enkel und Urenkel, wenn vorhanden. Dies geht laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz, aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

dere Tochter hielt dies für nicht zulässig: Mit den „gemeinsamen Abkömmlingen“ laut Testament seien nur die Kinder des Ehepaares gemeint und nicht auch Enkel. Die neue Erbregelung durch die Ehefrau sei daher unwirksam, nur das erste Testament sei gültig und das Erbe zu gleichen Teilen unter den Kindern zu verteilen.

Das Urteil Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass das zweite Testament der Ehefrau wirksam

war. Der Begriff „Abkömmlinge“ schließe auch Enkel und gegebenenfalls Urenkel mit ein. „Dies schloss das Gericht bereits aus der gesetzlichen Regelung in § 1924 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die diesen Begriff verwendet“, erläutert Michaela Rassat. „Außerdem ging es davon aus, dass die Eheleute ‚Kinder‘ geschrieben hätten, wenn nur diese etwas erben sollten.“ Dem Gericht zufolge war es auch durchaus wahrscheinlich, dass das Ehepaar in seinem ersten Testament alle seine Abkömmlinge gleich behandeln wollte. Wenn die Eltern sterben, hätten die Kinder oft schon eine gefestigte Stellung im Leben. Enkel jedoch hätten oft noch mehr finanzielle Unterstützung nötig. Daher sei davon auszugehen, dass im ersten Testament mit den „gemeinsamen Abkömmlingen“ nicht nur die Kinder gemeint gewesen seien, sondern alle Nachfahren in direk ter Linie. „Das Gericht kam daher zu dem Ergebnis, dass die Ehefrau nach dem Tod ihres Mannes auch eine eigene Regelung für diesen Personenkreis treffen durfte – das zweite Testament war gültig“, so Michaela Rassat.

Was bedeutet das für das Verfassen eines Testaments? „Das Urteil zeigt, dass es beim Verfassen eines Testaments sehr auf scheinbar unwichtige Formulierungen ankommen kann“, erklärt Michaela Rassat. „Was der Verfasser wirklich gemeint hat, ist nach dessen Tod nicht mehr festzustellen. Umso wichtiger ist es, keine Begriffe zu verwenden, die in irgendeiner Weise für Missverständnisse sorgen können. Dies schützt auch die Angehörigen vor späteren Rechtsstreitigkeiten“, so der Rat der Rechtsexpertin. Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 11. September 2019, Az. 3 U 24/18

Ungefragt unter Vertrag Vermehrt ist wieder einmal zu beobachten, dass besonders auf dem Telekommunikationsmarkt tätige Unternehmen den telefonischen Kontakt mit Kundinnen und Kunden nutzen, um Auftragsbestätigungen über den Abschluss neuer Verträge oder die Änderung bereits bestehender zu übersenden, die der Kunde gar nicht gewünscht hat.

Am Telefon geschlossene Verträge ohne schriftliche Bestätigung gültig Wichtig ist es zu wissen, dass Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, grundsätzlich auch ohne schriftliche Bestätigung gültig sind. Die einzige Ausnahme sind Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen und Lotterien. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit langem eine gesetzliche Regelung, dass solche Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung

des Verbrauchers rechtswirksam werden, bislang allerdings ohne Erfolg. Wenn Sie sicher sind, am Telefon keine Erklärung abgegeben zu haben, die zu einem Vertragsschluss führt, ist kein neuer Vertrag zustande gekommen. Dies sollte gegenüber dem Unternehmen auch klargestellt werden. Besteht das Unternehmen auf einem Vertragsschluss, muss es im Streitfall nachweisen, dass Sie eine entsprechende Willenserklärung abgegeben haben.

Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nutzen Auch wenn Sie davon ausgehen, dass kein wirksamer Vertrag vorliegt, ist es häufig einfacher, von dem gesetzlich geregelten Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, um die Diskussion über einen wirksamen Vertragsschluss bis hin zu einem Rechtsstreit gar nicht erst führen zu müssen. Denn das Widerrufsrecht steht Verbrau Foto: Stockfotos-MG / AdobeStock

So wehren Sie sich gegen untergeschobene Verträge

chern bei Fernabsatzverträgen, also auch vermeintlich telefonisch geschlossenen Verträgen, in jedem Fall zu, so dass Sie den Vertrag relativ einfach und ohne Begründung widerrufen können. Daher ist es unbedingt ratsam, von Unternehmen übersandte (Vertrags-)unterlagen und insbesondere Auftragsbestätigungen nicht zu ignorieren. Regelmäßig wird mit diesen Unterlagen eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung übersandt, so dass Sie innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen können und somit

eindeutig nicht mehr von einem Vertragsverhältnis ausgegangen werden kann. Ist die Widerrufsfrist bereits verstrichen, sollten Sie sich trotzdem wehren, denn fraglich ist ja in diesen Fällen, ob am Telefon überhaupt ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Im Zweifel muss der Anbieter diesen Nachweis führen.

Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften melden „Häufig stellen derartige Verfahrensweisen in Bezug auf untergeschobene Verträge auch Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften dar, welche die Verbraucherzentralen mit der Einleitung von Abmahnverfahren verfolgen können“, weiß Claudia Both, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Daher können Sie uns Beschwerden mit entsprechenden Nachweisen zukommen lassen“, so Both.

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RATGEBER

Gazette Charlottenburg  |  Juni 2020  |  15

Stopp, Polizei! Was Sie bei einer Polizeikontrolle rechtlich beachten müssen „Bitte folgen“ – wer diese Zeilen im Rückspiegel sieht oder mit einer Kelle aus dem Verkehr gewinkt wird, bekommt oft zittrige Knie. Ob es sich nun um eine Routinekontrolle handelt oder die Polizei einem Verdacht nachgeht: Es ist immer gut zu wissen, wie man sich bei einer Polizeikontrolle korrekt verhält. Wozu ist man als Fahrer verpflichtet? Was dürfen die Beamten verlangen und was nicht? Der ROLAnD-Partneranwalt Jürgen Frenz kennt die Antworten.

Welche Papiere muss ich als Autofahrer immer dabeihaben? in Zeiten von Apps, Online-Tickets und anderen scanbaren Dokumenten ist man es kaum noch gewohnt, „reale“ Papiere mit sich zu führen. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte laut Rechtsanwalt Jürgen Frenz zwei Dinge immer mit sich führen: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil i, früher Fahrzeugschein genannt. „Kann der Fahrer bei einer Kontrolle die Dokumente nicht vorlegen, weil er diese zum Beispiel zu Hause vergessen hat, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 10 Euro geahndet werden“, so der Anwalt. Zwar könne man die Dokumente auch nachreichen – an der Ordnungswidrigkeit ändere das jedoch nichts.

Muss ich Verkehrsverstöße zugeben, wenn die Polizei mich danach fragt? Bewegte sich die Tachonadel jetzt über oder unter der 50-Stunden kilometer-Grenze? und war die Ampel eben dunkelgelb oder etwa doch schon rot? Gerade in der Alltagshektik lassen es viele Autofahrer auch mal fünfe gerade sein. Blöd nur, wenn an der nächsten Straßenecke die Polizei auf einen wartet. Doch muss der Fahrer einen Verkehrsverstoß eigentlich zugeben, wenn die Polizei ihn danach fragt? Rechtsanwalt Jürgen Frenz gibt hierzu ein klares nein: „niemand ist verpflichtet, einen Verkehrsverstoß zuzugeben. Der Fahrer darf auch schweigen.“

Muss ich einem Alkohol- oder Drogenschnelltests zustimmen? Besonders in der Vorweihnachtszeit ist das Promillelevel in vielen Fahrzeugen recht hoch – hoffentlich nur bei den Beifahrern! Doch was passiert, wenn der Fahrer dazu aufgefordert wird, einen Alkoholoder Drogenschnelltest zu machen? Darf er sich diesem verweigern?„Als Verkehrsteilnehmer darf ich einen Atemalkohol- oder Drogenschnelltest grundsätzlich verweigern. Diese Tests hätten nämlich in einem Strafverfahren vor Gericht ohnehin keinerlei Beweiskraft“, so der Rechtsanwalt. Verweigert ein Verkehrsteilnehmer den Atemalkohol- oder Drogenschnelltest, so müssen die Polizisten laut dem Rechtsexperten entscheiden, ob sie einen Bluttest durchführen lassen. Dafür bräuchten sie allerdings einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss. „Wenn die Beamten keinen Richter oder Staatsanwalt erreichen und Gefahr im Verzug

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Es ist immer gut zu wissen, wie man sich bei einer Polizeikontrolle korrekt verhält. Foto: Gerhard Seybert / Fotolia besteht, dürfen sie ohne den Beschluss legal durch einen Arzt Blut abnehmen lassen“, erklärt der Jürgen Frenz. Hierfür müssten dann aber konkrete Hinweise auf einen Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegen. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn der Fahrzeugführer eine Alkoholfahne hat oder es im Fahrzeug nach Drogen riecht.

Darf die Polizei einfach meinen Kofferraum durchsuchen? „Bitte öffnen Sie den Kofferraum“ – dieser Satz ist ein absoluter Klassiker in Krimis und Actionfilmen. Doch muss man dieser Aufforderung im realen Leben eigentlich nachkommen? Rechtsanwalt Jürgen Frenz weiß: „Es gibt klare Regeln, die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu zählen die Feststellung der identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahr zeugführers.“ Das Durchsuchen des Fahrzeuginneren sowie des Kofferraums setze dagegen einen Durchsuchungsbeschluss voraus – mit einer Ausnahme: bei Gefahr im Verzug, beispielsweise wenn der Polizist den Geruch von Cannabis feststellt.

Muss der Polizist Angaben über seine Person machen? Auch wenn die Polizei als Freund und Helfer agieren sollte, zeigt sich nicht jeder Beamte von seiner besten Seite. So mancher Autofahrer würde sich nach einer Verkehrskontrolle gern beschweren. Dafür muss er aber natürlich zumindest den namen des Polizisten wissen, gegebenenfalls auch den Dienstgrad und das Polizeirevier. Wie Rechtsanwalt Jürgen Frenz erklärt, hat man als Bürger auf diese informationen aber kein Anrecht: Seit Oktober 2017 besteht für Polizeibeamte keine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht mehr. Es genügt vielmehr, wenn sie eine Polizeiuniform tragen.

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