Mit einer zusätzlichen Privatrente lebt es sich im Alter entspannter. Man sollte genau überlegen, in welcher Form man sie sich auszahlen lässt. Foto: Birgit Malchow/be.p
Endlich ist es soweit: Nach jahrelangem Sparen wird pünktlich zum Seniorendasein die Lebensversicherung fällig. Ist sie nicht zum Hausabzahlen oder für eine Weltreise verplant, stellt sich die Frage nach sinnvoller Verwendung. Man sollte nicht das gesamte Ersparte auf eine Karte setzen. Vor der Entscheidung empfiehlt sich eine genaue Analyse der persönlichen Situation, um die individuell passende Wiederanlage auszuwählen.
Da wäre zunächst die klassische private Rentenversicherung. Das Kapital wird als Einmalbetrag ein- und als lebenslange Sofortrente ausgezahlt. Dieser monatliche Betrag besteht aus einer garantierten Summe und einer Überschussbeteiligung, die je nach Anlageerfolg des Versicherers schwanken kann. Um eine eventuelle Kürzung der Privatrente zu vermeiden, sollte man auf eine volldynamische Auszahlung achten. Nur bei dieser Variante darf eine einmal erreichte Rentenhöhe später nicht verringert werden. Zwar fällt sie anfangs niedriger aus, steigert sich aber mit den Jahren. Bei der Wahl des Anbieters kann sich auch die Nachfrage beim bisherigen Versicherer lohnen. Für langjährige Kunden gibt es oftmals günstige Konditionen. Wesentliche Vorteile der Sofortrente sind ihre Sicherheit und ihre steuerliche Behandlung. Dazu wird nur der Ertragsanteil herangezogen. Er richtet sich nach dem Alter bei Beginn der Auszahlung - für einen 65-Jährigen werden lediglich 18 Prozent der jährlichen Beträge mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet. Als Nachteil kann sich der Status einer Leibrente erweisen. Stirbt der Versicherte früh, ist das restliche Geld futsch, da es auf „seinen“ Leib geschrieben war. Retten lässt es sich durch Vereinbarung eines Hinterbliebenenschutzes, beispielsweise eine Rentengarantiezeit. Dann erhält der verbliebene Partner über eine bestimmte Zeit - zehn oder fünfzehn Jahre - die Rente weiter ausgezahlt. Auch eine lebenslange Hinterbliebenenrente ist möglich, was allerdings teurer wird als eine Garantiezeit.
Eine andere Möglichkeit sind Entnahme- oder Auszahlpläne mit Fonds. Diese werden inzwischen nicht nur von Banken und Fonds-Gesellschaften, sondern auch von Versicherern angeboten. Man steckt den Einmalbetrag in einen Fonds und vereinbart eine monatliche Auszahlung. Auszahlpläne sind flexibel: Man kann sie jederzeit stoppen, Geld entnehmen oder einzahlen. Lediglich bei Banken lassen sie sich nicht vorzeitig kündigen. Zu entscheiden ist, ob man die Variante mit oder ohne Kapitalverzehr wählt - also, ob das Vermögen aufgebraucht oder erhalten werden soll. Bei einem Entnahmeplan mit Kapitalverzehr werden sowohl Zinsen als auch Kapital über einen festgelegten Zeitraum ausgezahlt. Danach ist das Geld aufgebraucht. Man muss also gut kalkulieren, damit das Geld möglichst lange reicht. Ohne Kapitalverzehr bedeutet, dass nur die Erträge entnommen werden. Das angelegte Vermögen bleibt erhalten und kann auch vererbt werden. Hierbei fällt die monatliche Zusatzrente entsprechend klein aus. Wissen muss man um die Kursrisiken - selbst bei Rentenfonds lassen sie sich nicht völlig ausschließen. Wird der angenommene Gewinn nicht erreicht, muss eventuell der Auszahlbetrag verringert oder das Vermögen angegriffen werden. Andererseits kann sich das eingezahlte Kapital natürlich auch vermehren. Diese Variante eignet sich also für Senioren, die bereits gut versorgt sind. Fiskalisch fällt auf Kursgewinne die 25-prozentige Abgeltungsteuer an.
Wer seine Lebensversicherung mit 60 oder 65 ausgezahlt bekommt und die Zusatzrente erst später in Anspruch nehmen will, kann ein so genanntes Parkkonto nutzen. Hier lässt sich das Geld kurzfristig mit einem garantierten Zinssatz anlegen. Oft wird eine Mindestsumme verlangt, Aus- und Zuzahlungen sind ab bestimmten Beträgen möglich.
Gabi Stephan
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