Nach dem ersten Schreck erwarten Versicherer vom Kunden eine Stehlgutliste.
Etwa alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Für die Opfer ist es natürlich ein Schock, ihre Wohnung ausgeplündert und oft noch zusätzlich verwüstet vorzufinden. Um den materiellen Verlust auszugleichen, gibt es die Hausratversicherung. Damit ist die komplette Wohnungseinrichtung versichert. Sie zahlt Schadenersatz bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Allerdings erwartet der Versicherer im Schadensfall die Mitwirkung des Kunden. Zu den vertraglich vereinbarten Pflichten, den so genannten Obliegenheiten gehört es, den Einbruch sofort sowohl der Polizei als auch dem Hausratversicherer mitzuteilen. Letzterer schickt in der Regel ein Formular für die Schadensmeldung und fordert zugleich ein Schadensverzeichnis. Diese so genannte Stehlgutliste ist dem Versicherer möglichst umgehend zu übersenden. Auch der zuständigen Polizeidienststelle muss sie in kürzester Zeit vorgelegt werden. Die Liste ist eine Basis für die Fahndung nach dem Diebesgut und den Tätern.
Es geht also um schnelles Handeln - auch der Geschädigten. Wer sich zuviel Zeit lässt, riskiert den Schadenersatz. Im Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (Az.: 1-4 U 195/07) ging es um eine Verletzung dieser Obliegenheitspflichten. Im vorliegenden Fall hatte das Diebstahlopfer bis zum Einreichen der Stehlgutliste mehr als drei Wochen verstreichen lassen. Die Rechtfertigung für die Verzögerung: Der Wert der gestohlenen Sachen hätte erst ermittelt werden müssen. Das zog allerdings bei Gericht nicht. Bei der Stehlgutliste ist es zunächst einmal wichtig, die entwendeten Sachen genau zu bezeichnen und detailliert zu beschreiben, eine Wertermittlung kann später erfolgen. Der damit verbundene Zeitaufwand ist normalerweise überschaubar. Deshalb wird vom Geschädigten erwartet, dass er seiner Pflicht binnen kurzer Zeit nachkommt.
Um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, ist es sinnvoll, hin und wieder seine Wohnungseinrichtung zu fotografieren. Das erleichtert die Beschreibung der gestohlenen Gegenstände. Für die spätere Wertermittlung sind Kaufbelege immer das beste Mittel. Es ist also sinnvoll, die Quittungen, vor allem für teure technische Geräte oder Möbel, auch nach Ablauf der Garantie aufzubewahren. Wurden PC oder Laptop gestohlen, bekommt man zwar das Geld, um einen gleichwertigen Ersatz zu kaufen. Doch die Daten kann auch die Versicherung nicht ersetzen. Regelmäßige Sicherungskopien schützen vor unwiederbringlichen Verlusten.
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