
Ein Drittel des wertmäßigen Banknotenumlaufs in Euroland entfällt auf 500-Euro-Banknoten. Demnach waren nach Angabe der Deutschen Bundesbank Ende 2007 die lilafarbenen 500er mit einem Gesamtwert von 226 Mrd € in Geldbörsen, Kassen oder im Sparstrumpf zu finden. An zweiter Stelle folgt der viel gebräuchlichere 50-Euro-Schein mit einem Gesamtwert von 222 Mrd €. Die übrigen fünf Banknotenwerte teilen sich das restliche Drittel.
Obwohl sämtliche Euro-Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe sind, kann die Annahmepflicht eingegrenzt werden. Beispielsweise findet sich bei Tankstellen oder kleineren Supermärkten häufig der Hinweis, dass 500-Euro-Banknoten nicht angenommen werden. Die Bestände an Wechselgeld müssten sonst unverhältnismäßig hoch sein. Zudem ist der Schaden besonders groß, sollte der Kassierer einer Fälschung zum Opfer fallen. Wichtig hierbei: Der Händler muss den Kunden gut sichtbar darauf hinweisen.
Im Übrigen gilt die Grundregel, dass der verwendete Geldschein möglichst in einem angemessenen Verhältnis zur gekauften Ware oder Dienstleistung stehen sollte. Wer die Rechnung für eine Autoreparatur in Hohe von 490 € bezahlen muss, kann einen 500-Euro-Schein zücken. Aber bei einer Tankrechnung von 60 € muss der Tankwart die Annahme eines 500-Euro-Scheins nicht akzeptieren, wenn er dies - etwa durch einen Aushang an der Zapfsäule - deutlich bekannt gegeben hat. Denn Tankstellen und auch Einzelhandelsgeschäfte sind keine Wechselstuben.
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