Bei größeren Anschaffungen auf Bestellung oder Lieferung verlangen viele Händler und Versandhäuser Anzahlungen von ihren Kunden. Ein hohes Risiko: Denn falls das Geschäft vor Lieferung pleite geht, ist das Geld meist verloren.
Ohne darüber nachzudenken, leisten Kunden bei Möbeln, Autos oder Küchen auf Bestellung eine Anzahlung, manchmal bis zur Hälfte des Kaufpreises. Oftmals jedoch nicken sie die Forderung des Händlers ab, ohne sich möglicher Konsequenzen bewusst zu sein.
Prinzipiell gilt: „Per Gesetz hat der Verkäufer keinen Anspruch auf Vorkasse“, erklärt Dr. Andreas Müller-Wiedenhorn, Rechtsanwalt bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln. Kunden erhalten für ihre Geldleistung keine Sicherheiten. „Der Händler kassiert blanko einen zinslosen Kundenkredit“, warnt Müller-Wiedenhorn. Meldet das Geschäft Insolvenz an, ist das Geld im Zweifel weg. „Wir raten von Anzahlungen ab“, meint Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
„Wer etwas anzahlt, sollte sich vorher über den Vertragskontrahenten erkundigen“, empfiehlt Rechtsanwalt Müller-Wiedenhorn. Wie lange besteht das Unternehmen? Wie sind die Bonitätsauskünfte? Es spricht auch nichts dagegen, den Verkäufer nach einer möglichen Sicherung zu fragen. „Der Unternehmer könnte ein Pfand überlassen oder das Geld auf ein Treuhandkonto überweisen“, so Müller-Wiedenhorn. Wer in Vorkasse tritt, sollte auch einen Rabatt zwischen 5 und 20 Prozent herausholen können.
Geht der Händler pleite, ist es für Kunden schwierig, Ansprüche durchzusetzen. „Einen Durchgriff auf Lieferanten gibt es nicht“, weiß Müller-Wiedenhorn. Der Kunde muss eine so genannte Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter anmelden.
Erfahrungsgemäß erhalten erst der Verwalter und dann häufig die Banken ihr Geld, bevor der kleine Privatmann sich über ein paar Euro freuen darf. Wird das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet, besteht ohnehin keine Chance auf Rückzahlung.
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