Durch das Abwägen und Kaufen bekommt das Kind ein Gefühl dafür, was viel und wenig ist – und lernt den Wert des Geldes kennen
Ob Sammelkarten, Comics oder Schokolade – von ihrem Taschengeld können sich Kinder kleine persönliche Wünsche außer der Reihe erfüllen. Und so verschieden diese Wünsche sind, so unterschiedlich ist auch das Verhalten in puncto Geld ausgeben. Die einen sind immer knapp bei Kasse, die anderen teilen sich ihre Euros bestens ein. Doch für alle gilt: Das Taschengeld kann für das spätere finanzielle Leben eine wichtige Lektion sein. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) gibt Tipps für den richtigen Umgang:
Ist ein Spielzeugauto teurer als eine Tüte Gummibärchen? Wie viele Kugeln Eis kann ich mir für meine Wochenration Euros kaufen? Durch das Abwägen und Kaufen bekommt das Kind ein Gefühl dafür, was günstig und kostspielig, was viel und wenig ist – und lernt den Wert des Geldes kennen. Zudem muss es ständig bewusste Entscheidungen treffen.
Dabei gilt: Wer sich das Geld nicht richtig einteilt, hat es schnell ausgegeben. Eine gute Organisation ist deshalb Pflicht. Und die zu erlernen ist selbst für Teenager nicht immer leicht. „Wer schon in jungen Jahren mit Geld vernünftig umzugehen lernt, kommt meist auch später besser damit zurecht“, so das Fazit der DVAG-Finanzexperten.
Um Kindern einen optimalen Lerneffekt durch ihr Taschengeld zu ermöglichen, sollten Eltern einige Grundregeln einhalten. Besonders wichtig: Die Zahlung sollte immer erfolgen, egal, ob der Nachwuchs artig oder ungehorsam war. Taschengeldentzug ist keine geeignete Strafe. Außerdem müssen Mutter und Vater die Euros stets pünktlich und regelmäßig zahlen, damit das Kind planen kann. Sollte der Sprössling schnell pleite sein und nach Extra-Euros fragen, nicht automatisch in die Tasche greifen. Besser: mit dem Kind besprechen, warum es zur Ebbe im Portemonnaie kam und wie es dies in Zukunft vermeiden kann.
Wie viel Kinder und Jugendliche von ihren Eltern bekommen, hängt zum einen natürlich von deren Einkommen ab. Wird beispielsweise Vater oder Mutter arbeitslos, muss unter Umständen auch der Nachwuchs vorübergehend zurückstecken. Des Weiteren spielt es eine Rolle, wie alt das Kind ist und was es vom Geld bestreiten muss. Die DVAG rät, Kindern zwischen vier und neun Jahren die Euros wöchentlich auszuhändigen, ab dem zehnten Geburtstag des Sprösslings sollte dann ein Mal im Monat Zahltag sein.
unter 6 Jahre 50 Cent
6-7 Jahre 1,50-2,0 Euro
8-9 Jahre 2,0-2,50 Euro
10-11 Jahre 12-15 Euro
12-13 Jahre 15-20 Euro
14-15 Jahre 20-30 Euro
16-17 Jahre 30-40 Euro
18 Jahre 60 Euro
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Stellungnahme der einzelnen Fraktionen...
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SPD: Der Olivaer Platz ist die letzte... weiter...
Bündnis 90/Die Grünen: Der Wettbewerb zur... weiter...
Piratenpartei: Als die Preisträgerentwürfe zur... weiter...
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