
Gibt es eine Haustiermeldepflicht für Mieter? Wie gefährlich sind Vogelspinnen wirklich? Und wann darf man ein Pferd zurückgeben? Die Welt der Gerichte ist eine manchmal unübersichtliche Sphäre des Lebens. Die wichtigste Frage lautet hier wie so oft: Wer muss zahlen?
Haustiere und Nachbarn ist es gemeinsam, dass sie unwissende Mitbürger gerne vor den Kadi bringen. Wenn der freundliche Familienhund die Briefträgerin beißt, Jogger über Hunde stolpern oder die umtriebige Katze in Nachbars teuren Blumenrabatten wildert.
Von kurios bis hilfreich - 20 aufschlussreiche Urteile aus deutschen Amtsstuben kurz zusammengestellt:
Wer einen angeleinten fremden Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden. Der Besitzer des Tieres ist für Schäden dann strafrechtlich nicht zu belangen. Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem Revisionsprozess entschieden. Im betreffenden Fall hatte der Hund einen Wesenstest bestanden und musste daher keinen Maulkorb tragen. Die Richter meinten, der Halter habe der Sorgfaltspflicht Genüge getan, als er das Tier anleinte. Der Hund habe sich offenbar angegriffen gefühlt, als er angefasst wurde. Oberlandesgericht Celle: Az. 22 Ss 9/02.
Der Halter einer Katze muss sein Tier in einer Einfamilienhausgegend nicht zu bestimmten Zeiten einzusperren. Selbst dann nicht, wenn Anwohner Angst um das Leben ihrer Kleintiere wie etwa Meerschweinchen haben. In Einfamilienhausgegenden sei es ortsüblich, dass Katzen frei herumlaufen, Meerschweinchen dagegen nicht, sagt das Amtsgericht Köln. Amtsgericht Köln: Az. 134 C 281/00.
Wenn ein Hund aus einem Auto ausbüchst und einen Schaden verursacht, muss dafür die Tierhalterhaftpflicht aufkommen, nicht der Autoversicherer. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied so in einem Fall, bei dem ein Hund die elektrischen Fensterheber des Wagens betätigt hatte, aus dem Auto sprang und anschließend ein Pferd biss. Der Hundehalter habe seine Sorgfaltspflicht verletzt. Oberlandesgericht Karlsruhe: Az. 12 U 133/06.
Wenn ein Vermieter das Halten von Kleintieren erlaubt, darf er einer Mieterin das Halten von Hausschweinen nicht untersagen, sofern sich andere Mieter dadurch nicht gestört fühlen. Amtsgericht Berlin-Köpenick: Az. 17 C 88/00.
Sollte es sich jedoch um ein nervöses Exemplar handeln, das leicht in Panik gerät, schnell aggressiv wird und dadurch schon mehrfach Menschen verletzt hat, muss der Halter es aus seiner Wohnung entfernen. Landgericht München I: Az. 31 S 20796/04.
Ein Hund entwendete ein fremdes Gebiss aus dem Badezimmer und verbuddelte es unbeobachtet im Garten. Wer muss zahlen? Die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundehalters. Auch dann, wenn das Gebiss trotz intensiver Suche nicht auffindbar ist. Landgericht Hannover: Az. 18 S 86/04.
Versucht ein Halter bei einer Massenbeißerei mehrerer Hunde dazwischen zu gehen und wird dabei verletzt, so haften alle Hundehalter zu gleichen Teilen für den Schaden. Unerheblich ist, welcher Hund die Beißerei begonnen hat oder welcher Hund, den Menschen gebissen hat: Landgericht Mainz: Az. 3 S 8/04.
Ein Tierbesitzer hatte seinen Rauhaardackel über eine Jagdhaftpflicht versichert. Allerdings konnte der Dackel wegen Altersschwäche und einer Hinterhandlähmung nicht mehr am Jagdbetrieb teilnehmen. Jagdhaftpflichtversicherungen kommen auch für private Haftpflichtfälle auf, wenn der Hund noch „jagdlich brauchbar“ ist. Das Landgericht Mannheim hält es dagegen für entscheidend, dass der Hund trotz möglicher Gebrechen noch über charakterliche Jagdeigenschaften verfüge. Landgericht Mannheim: Az. 1 S 176/05.
Die Klauseln in Mietverträgen nach der „die Haltung jeglicher Tiere genehmigungspflichtig“ sei, braucht nicht beachtet zu werden. Streng genommen müsste der Mieter danach für jeden Goldfisch, jede Eidechse oder jeden Kanarienvogel eine Genehmigung des Vermieters einholen. Da die gesamte Klausel unwirksam ist, gilt das generelle Verbot nicht. Der Mieter darf deshalb ohne zu fragen jedes Tier halten. Auch einen Hund. Amtsgericht Köln: Az. 213 C 369/96.
Spinnenliebhaber, die sich ein Terrarium mit Vogelspinnen anlegen wollen, brauchen dafür keine Genehmigung der Behörden einzuholen. „Das Gift der Vogelspinne ist nicht gefährlicher als das einer Biene“, befand das Verwaltungsgericht Ansbach: Az. 5 K 682/97.
Bei Stürzen während Proberitten haftet der Eigentümer des Pferdes, stellte das Landgericht Itzehoe fest. Im zu entscheidenden Fall machte eine Frau, die ein Pferd kaufen wollte, einen Proberitt und stürzte dabei schwer. Das Gericht verpflichtete den Eigentümer des Pferdes zu Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlung, obwohl die Frau unterschrieben hatte, sich „freiwillig und mit Einverständnis des Besitzers“ auf das Pferd gesetzt zu haben. Landgericht Itzehoe: Az. 3 O 262/00.
In einem Mehrfamilienhaus hielt der Besitzer einer Eigentumswohnung 30 Giftschlangen, sechs Pfeilgiftfrösche sowie einige Echsen in Terrarien. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, die Tiere müssten abgeschafft werden. Es bestehe immer die Gefahr, dass die Tiere durch eine Unachtsamkeit entweichen könnten, was bei den übrigen Eigentümern ein Gefühl der Unsicherheit und der Bedrohung hervorrufen könnte. Oberlandesgericht Karlsruhe: Az. 14 Wx 51/03.
Ein Jogger, der sich einem nicht angeleinten Hunden nähert, muss langsamer werden. Tut er das nicht und stürzt über den Hund, kann er die Tierhalterhaftpflichtversicherung für möglicherweise entstandene Schäden nur zu 70 Prozent heranziehen. Oberlandesgericht Koblenz: Az. 5 U 27/03.
In Lüneburg erneuerte ein Vermieter die Fugen zwischen den Badezimmerkacheln. Dabei wurde so viel Schmutz aufgewirbelt, dass der Papagei des Mieters erstickte. Der Wohnungseigentümer muss keinen Schadenersatz leisten. Dass bei den Arbeiten Staub und Dreck entstehen, hätte auch dem Mieter bewusst sein müssen. Landgericht Lüneburg: Az. 6 S 134/02.
Mitten in einer Ortschaft läuft eine Katze direkt vor einem Auto über die Straße. Bremst ein Autofahrer jetzt stark ab und ein anderer Wagen fährt ihm hinten auf, dann muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Auffahrenden den Schaden bezahlen. Und zwar, weil das Landgericht Paderborn ein solches Bremsmanöver wegen Kleintieren nicht als grobe Fahrlässigkeit wertete. Landgericht Paderborn: Az. 5 S 181/00.
Büxt einem gewerblichen Tierhalter ein Pferd aus und verursacht auf einer nahe gelegenen Straße einen Unfall, muss der Besitzer für den Schaden aufkommen. Das gilt selbst dann, wenn unbekannte Spaßvögel dem Pferd die Hoftore offengelassen haben. Oberlandesgericht Nürnberg: Az. 9 U 3987/03.
Ein im Frühling gekauftes Pferd darf im Sommer zurückgegeben werden, wenn bei ihm eine Allergie festgestellt wird, die durch sommerliche Mückenstiche ausgelöst wird. Im konkreten Fall, der dem Bundesgerichtshof vorlag, trat der „Mangel“ innerhalb von sechs Monaten auf. Das Gericht vermutete schlüssig, das Pferd müsse schon bei der Übergabe krank gewesen sein. Bundesgerichtshof: Az. VIII ZR 173/05.
Die eigene Katze spaziert gerne auch im Garten des Nachbarn umher. Dieser ärgert sich maßlos über fäkale Hinterlassenschaften. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Neu-Ulm muss er diese allerdings dulden - selbst, wenn von den Beschmutzungen Spielgeräte eines Kindes betroffen sind. Nur wenn es sich um die Kotablagerungen mehrerer Tiere handelt, können die Gerichte Grenzen setzen. Amtsgericht Neu-Ulm: Az. 2 C 47/98.
Das Verwaltungsgericht Mainz beschäftigte sich mit dem Fall eines Huskys, der von einem Nachbarn beschuldigt wurde, zwei Kaninchen und zwei Meerschweinchen totgebissen zu haben. Der Fall konnte im Rahmen der Beweisaufnahme allerdings nicht geklärt werden. Musste der Hund nun zu einem Wesenstest? Nein! Ein Wesenstest ist nach Ansicht der Richter nur dann anzuordnen, wenn die Charaktereigenschaft des Hundes geprüft werden soll, nicht jedoch, um aufzuklären, ob der Hund die Haustiere eines Nachbarn totgebissen haben könnte. Verwaltungsgericht Mainz: Az. 1 L 250/05.
Bei Warmblut-Reitpferden stellen „sklerotische Veränderungen der Wirbelsäule“, also Fehlstellungen des Skelettes, im Regelfall keinen Sachmangel dar, der zur Rückgabe des Pferdes berechtigt. Das Oberlandesgericht Celle stellte fest, dass die Mehrzahl von Warmblütern über eine lädierte Wirbelsäule verfüge, ohne dass dies Beschwerden hervorrufe. Ein mangelfreies Tier hielten die Richter für nicht existent. Oberlandesgericht Celle: Az. 7 U 252/05.
Ein Fahrradfahrer ging zu Boden, als er in der Dämmerung einer Katze auswich, die seinen Weg kreuzte. In diesem Zusammenhang entschieden die Richter, dass er nur dann bei der vermutlichen Katzenbesitzerin Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld anmelden könne, wenn er die Katze anhand mehrerer Fotos eindeutig identifizierte. Landgericht Osnabrück: Az. 2 O 33/04.
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Stellungnahme der einzelnen Fraktionen...
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SPD: Der Olivaer Platz ist die letzte... weiter...
Bündnis 90/Die Grünen: Der Wettbewerb zur... weiter...
Piratenpartei: Als die Preisträgerentwürfe zur... weiter...
Die Linke: Es ist wichtig, dass die nun... weiter...