Gazette Verbrauchermagazin

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für den Südwesten Berlins

Verbrühungsgefahren im Haushalt

Heißes Wasser brennt wie Feuer

In der dunklen Jahreszeit und dem üblichen nass-kalten Wetter steigt die Sehnsucht, sich an Tee, Kaffee oder anderen heißen Getränken zu erwärmen und es sich eben gemütlich zu machen. Heiße Flüssigkeiten bergen aber auch ein Risiko: Verbrühungsgefahr. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Die Haut kleiner Kinder ist dünner und empfindlicher. Allein der Inhalt einer Tasse heißen Tees kann bis zu 30 Prozent der Körperoberfläche eines Säuglings oder Kleinkindes verbrühen.

Mit zunehmender Mobilität des Säuglings und Kleinkindes wächst die Gefahr, sich zu verbrühen. So ereignen sich rund zwei Drittel der thermischen Verletzungen, also Verbrühungen, durch heiße Flüssigkeiten oder durch Anfassen heißer Gegenstände, bei Kindern unter fünf Jahren. Die meisten Unfälle geschehen dabei im zweiten Lebensjahr, wenn das Kind schon gut greifen kann und laufen lernt. In dieser Entwicklungsphase bilden Gegenstände einen besonderen Reiz, diese zu holen, herunter zu ziehen, um sie zu erkunden. Deshalb sollten Kannen oder Tassen mit heißen Flüssigkeiten niemals am Rand eines Tisches stehen, sondern für Kinder unerreichbar sein. Zur Vermeidung von Verbrühungsunfällen ist es ratsam, auf herabhängende Tischdecken zu verzichten. Insbesondere wenn Kinder laufen lernen und gelegentlich noch stützenden Halt suchen, kann allein der Zipfel einer Tischdecke zur Gefahr werden.

Beim Kochen in Gegenwart von Kindern sollten nur die hinteren Herdplatten benutzt werden. Für zusätzliche Sicherheit kann durch ein Herdschutzgitter gesorgt werden. Kabel von elektrischen Wasserkochern oder Kaffeemaschinen sollten an der Wand entlang befestigt sein, damit Kinder diese nicht herabziehen können.

Zur Vermeidung von Verbrühungsunfällen an Warmwasserhähnen sollten Sperrarmaturen installiert werden, die die Wassertemperatur auf höchstens 45 Grad Celsius begrenzen.

Kleinere, oberflächliche Verbrühungen sollten für die Dauer von 15 bis 20 Minuten mit kaltem Wasser gekühlt werden. Das Kühlen verhindert das so genannte „Nachbrennen“ und begrenzt damit das endgültige Ausmaß der Hitzeschädigung. Zu kaltes Wasser oder auch Eis sollte nicht eingesetzt werden, denn durch Unterkühlung könnte das verletzte Gewebe noch stärker geschädigt werden. Mediziner warnen auch vor der Verwendung von Quark, Mehl, Zahncreme, Puder oder Öl auf verbrühter Haut. Auf diese als Hausmittel überlieferten Maßnahmen sollte unbedingt verzichtet werden, da sie Verletzungen nicht lindern, sondern verschlimmern.

Großflächige, tiefere Verbrühungen können eine Schockreaktion mit Kreislaufversagen zur Folge haben, deshalb sollte in diesem Fall der Rettungsdienst gerufen werden. Noch bis zu 48 Stunden nach dem Unfallereignis ist eine medizinische Schockprophylaxe erforderlich, die im Krankenhaus vorgenommen wird.

Klaus Afflerbach, DGK

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