Die Kunst des Bausparens besteht darin, dass man genau dann über sein Geld verfügen kann, wenn man es braucht - um das Grundstück zu kaufen oder die erste Rate an den Haushersteller zu bezahlen. Das Geld zum richtigen Zeitpunkt parat zu haben, ist ein Balanceakt. Denn Hausbau und Modernisierung richten sich nicht nach Mindestsparsumme und -zeit, sondern unterliegen ganz anderen Gesetzmäßigkeiten. Trotzdem muss man nicht gleich die Nerven verlieren, wenn das Darlehen nicht rechtzeitig bereit steht.
Das Bauspardarlehen wird zugeteilt, wenn das Mindestsparguthaben erreicht und die Mindestsparzeit vorüber ist. Die Mindestsparzeit ist abhängig vom gewählten Tarif und liegt zwischen 18 und 60 Monaten. Beeinflusst wird der Zeitpunkt der Zuteilung auch durch das Mindestsparguthaben. Erst, wenn die vereinbarte Summe angespart wurde, wird das Darlehen gewährt. Zum Beispiel müssen 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme auf dem Konto sein, damit man einen Anspruch auf das Darlehen hat. Bei Verträgen beispielsweise, die eine 40-prozentige Ansparung der Bausparsumme verlangen, ist das Mindestsparguthaben nach etwa sieben Jahren erreicht, wenn der so genannte Regelsparbeitrag - der vertraglich vereinbarte monatliche Sparbeitrag - eingezahlt wurde. Die Laufzeit verkürzt sich etwas, wenn Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage gutgeschrieben werden. Der Zeitpunkt der Zuteilung wird außerdem beeinflusst von der Anzahl der neuen Bausparer, der Höhe der gesamten Sparzahlungen und der Darlehen, die in Anspruch genommen werden.
Hat der Bausparer der Zuteilung zugestimmt, kann er das Guthaben sofort bekommen. Das Darlehen dagegen wird erst ausgezahlt, wenn die von der Bausparkasse verlangten Unterlagen und Sicherheiten vorgelegt wurden. Zu beachten ist also die Zeitdifferenz zwischen der Auszahlung des Bausparguthabens und der Bereitstellung des Bauspardarlehens. Das heißt, man bekommt die Bausparsumme in der Regel nicht auf einen Schlag. Für das Bauspardarlehen haftet der Bausparer persönlich - und zwar mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen. Außerdem sichern die Bausparkassen ihre Darlehensforderung durch Eintragung von Grundpfandrechten im Grundbuch ab. Das bezeichnet man als dingliche Sicherstellung des Darlehens. Bevor das Darlehen also ausgezahlt wird, benötigt die Bausparkasse unter anderem folgende Unterlagen: Nachweis über die wohnungswirtschaftliche Verwendung, unterschriebene Schuldurkunde, Nachweis über die Grundbucheintragung und den Finanzierungsplan. Bei kleineren Darlehen bis zu 10.000 Euro verlangen die Bausparkassen in der Regel nur einen Schuldschein und eine Negativerklärung. Das bedeutet, der Bausparer verpflichtet sich schriftlich, das Objekt nicht anderweitig zu verpfänden oder etwa zu verkaufen. Bei Kleindarlehen bis zu 5.000 Euro verzichten die Bausparkassen meistens auf eine Sicherheit.
Zwischen der Zuteilung des Bausparvertrages und seiner Auszahlung liegt eine Wartezeit von drei Monaten oder mehr. Wer das Geld dringend braucht, der muss, sofern er keine Rücklagen hat und sich auch kein Geld leihen kann, zwischenfinanzieren. Der Zwischenkredit überbrückt die Wartezeit bis zur Zuteilung. Von der Bausparkasse bekommt man einen Zwischenkredit, wenn die Mindestsparsumme erreicht ist. Die Zinssätze orientieren sich an den Kapitalmarktzinsen, und das kann unter Umständen teuer werden.
Stefan Jokl vom Verband der Privaten Bausparkassen rät deshalb: „Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Bausparkasse in Verbindung, sobald klar ist, dass Sie die Bausparsumme benötigen. Denn es ist gut, das Geld abrufbereit zu wissen. Bereitstellungszinsen verlangen Bausparkassen normalerweise erst ab dem neunten Monat.“
Katrin Baum
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Stellungnahme der einzelnen Fraktionen...
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SPD: Der Olivaer Platz ist die letzte... weiter...
Bündnis 90/Die Grünen: Der Wettbewerb zur... weiter...
Piratenpartei: Als die Preisträgerentwürfe zur... weiter...
Die Linke: Es ist wichtig, dass die nun... weiter...