René Rögner-Francke, Vorsteher der BVV.
Als 1920 durch das Groß-Berlin-Gesetz sieben Städte sowie Dutzende von Landgemeinden und Gutsbezirken mit der Stadt Berlin zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst wurden, befürchteten viele der betroffenen Gemeinden einen Verlust ihrer kommunalen Identität und Selbstbestimmung. Um dem entgegenzuwirken, legte das Gesetz u.a. fest, dass in jedem der neu geschaffenen Bezirke „zur Wahrnehmung der örtlichen Interessen (und) zur Durchführung der Selbstverwaltung … eine Bezirksversammlung … eingerichtet (wird).“
Dieses inzwischen Bezirksverordnetenversammlung genannte „Bezirksparlament“ wird zwar von den Bürgern gewählt. Dennoch unterscheidet es sich von anderen Volksvertretungen vor allem dadurch, dass es keine gesetzgeberische Kompetenz besitzt. Die BVV ist in etwa mit den Kommunalvertretungen in anderen Bundesländern vergleichbar. Außerdem sind seine 55 Mitglieder keine Vollzeitpolitiker, sondern nehmen ihre Arbeit nach Feierabend in ihrer Freizeit ehrenamtlich wahr. Und diese Arbeit ist keinesfalls gering.
So umfasst die Tagesordnung der monatlich tagenden BVV häufig 60 bis 80 Punkte. Wenn sich jede der derzeit vier Fraktionen wie auch das Bezirksamt zu jedem TOP nur fünf Minuten äußern würde, würde die Abarbeitung der Tagesordnung den normalen Zeitrahmen einer Sitzung sprengen. Dies gilt umso mehr in einem ehrenamtlich tätigen Feierabendparlament wie der BVV, deren Sitzungsbeginn erst um 17.00 Uhr ist.
Die meisten neu eingebrachten Anträge oder Vorlagen werden daher in die Fachausschüsse überwiesen, wo sie ausführlicher erörtert werden können. Diese Gremien wiederum versehen die Anträge und Vorlagen mit Beschlussempfehlungen für die BVV, die diesen bei ihrer Schlussabstimmung in der Regel folgt.
Die Ausschüsse können in zwei Kategorien eingeteilt werden, nämlich solche, die öffentlich tagen, und solche, die in nicht öffentlicher Sitzung zusammentreten. Zu letzteren gehört beispielsweise der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, an den sich Bürger vertraulich wenden können, wenn sie mit der Tätigkeit der bezirklichen Verwaltung nicht zufrieden sind.
Weit zahlreicher sind die in öffentlicher Sitzung tagenden Ausschüsse, die sich, wie dem Terminkalender auf dieser Seite zu entnehmen ist, mit allen Aspekten des bezirklichen Lebens befassen. Hierzu gehört die Stadtplanung genauso wie Bildung, Kultur, Sport, Schule, Soziales, Gesundheit, Umwelt, Naturschutz, Wirtschaft, Verkehr und Ordnung.
Neben elf Bezirksverordneten gehören den meisten Fachausschüssen auch (meist vier) Bürgerdeputierte an, die in ihren Gremien die gleichen Rechte und Pflichte haben wie die Bezirksverordneten. Bei diesen ebenfalls ehrenamtlich tätigen Personen handelt es sich allerdings um sachkundige Bürger, die ihr spezielles Fachwissen und ihre Erfahrung in die Arbeit der Fachausschüsse der BVV einbringen. Sie werden von den Fraktionen vorgeschlagen und von der BVV für die laufende Wahlperiode gewählt.
Gäste sind bei den Sitzungen der öffentlich tagenden Gremien stets willkommen. Die Termine der im Normalfall einmal monatlich tagenden Ausschüsse, die für den Januar 2012 im Kasten auf dieser Seite aufgeführt sind, sind auf den Internetseiten der BVV leicht ermittelbar, ebenso der Ort und die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung, die ca. eine Woche vorher ins Internet gestellt wird.
Allerdings können die Besucher einer Sitzung die Erörterungen der Ausschussmitglieder nur als Zuhörer verfolgen. Dennoch gibt es eine Möglichkeit, sich mit Fragen oder einem Anliegen in einem Ausschuss zu äußern. Bürger, die sich mindestens zwei Tage vor der Sitzung im BVV-Büro zur Einwohnerfragestunde eines Ausschusses anmelden, können sich dann mit ihren Fragen direkt an die Vertreter des Bezirksamts wenden und auch die Fraktionen um deren Meinung bitten. Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten, um sicherzustellen, dass sich das Bezirksamt auf die Fragen vorbereiten und dem Fragesteller eine qualifizierte Antwort geben kann. Ebenso besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bis spätestens zwei Tage vor jeder Sitzung der BVV eine Frage beim BVV-Büro einzureichen. Diese Fragen werden dann ebenfalls zu Beginn jeder Plenarsitzung aufgerufen und vom Bezirksamt beantwortet. Nähere Informationen und Auskünfte hierzu erhält man auf der Internetseite der BVV oder direkt im BVV-Büro.
Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger ein, die hier dargestellten Möglichkeiten zu nutzen, sei es als Gäste bei den Sitzungen der BVV und der Fachausschüsse, sei es, indem sie ihre Anliegen in der Einwohnerfragestunde vortragen, oder sich bei Problemen mit der Bezirksverwaltung an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wenden. Ich stehe Ihnen auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie die Bezirksverordnetenversammlung unter der Telefonnummer 90 299 5314 oder im Internet unter der Adresse www.steglitz-zehlendorf.de/bvv .
Mit freundlichen Grüßen
René Rögner-Francke
Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung
Steglitz-Zehlendorf von Berlin
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