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Die Bezirksverordnetenversamlung (BVV)
Steglitz-Zehlendorf diskutiert

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Juni 2010

Kontrollen des Ordnungsamts in Zivil

Die sichtbare Präsenz von Mitarbeitern des Ordnungsamtes schafft im Empfinden vieler Menschen eine größere Sicherheit im öffentlichen Raum. Kontrollen in Zivil dagegen sind für viele Bürger schlecht einzuschätzen, da nicht sofort erkennbar ist, wie und wo und gegen wen sie eingesetzt werden. Auch im politischen Raum wird der Nutzen dieser Maßnahmen teilweise kontrovers diskutiert. Im Folgenden stellen die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ihre Haltung zu dieser Frage dar.

CDU-Fraktion

Endlich darf das Ordnungsamt in Zivil kontrollieren – damit wird eine Forderung der CDU erfüllt. Leider hat die SPD-Stadträtin wie so oft kein Konzept und keinen Plan für das „wie“ und „wann“, aber allein die Möglichkeit eines Einsatzes ohne die weit erkennbare Dienstkleidung ist begrüßenswert. Vor allem im Jugendschutz und speziell in der Suchtprävention sollten Mitarbeiter in ihrer „Freizeit“-Kleidung Verstöße ahnden. Doch der CDU gehen diese Kontrollen noch nicht weit genug: Auch in anderen relevanten Bereichen muss ohne Uniform geprüft werden! So werden Kampfhunde natürlich an die Leine genommen, sobald ein Uniformierter erscheint, und so mancher Radfahrer schiebt sein Rad schnell über den Gehweg, obwohl er kurz zuvor noch radelte. Die Jugendschutz-Kontrollen in Zivil sind also erst ein Anfang, wenn auch ein guter. Die CDU drängt auf ein klares Konzept, das die Einsätze in „Zivil“ ebenso regelt wie die Kleidung, die getragen werden darf. Schließlich wollen wir auch in Zukunft keine „heimlichen“ Verkehrskontrolleure, die am Ende in Jogginghose und Fußballtrikot daherkommen, sondern Kontrollen mit Maß! David Eckel

SPD-Fraktion

Die Außendienstkräfte des bezirklichen Ordnungsamts haben die Aufgabe, den öffentlichen Raum zu kontrollieren und erster Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger zu sein. Neben der Parkraumbewirtschaftung sorgt das OA u.a. für Ordnung in Grünanlagen, im ruhenden Verkehr, bei Reinigungspflichten, überprüft die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, klärt auf und wirkt präventiv.
Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Gewerbetreibenden ist eine neue und wichtige Aufgabe des OA. Der übermäßige Alkoholkonsum von Jugendlichen ist bedenklich, so dass präventive Maßnahmen unerlässlich sind; diese können jedoch nur Wirkung zeigen, wenn zuverlässig kontrolliert und Fehlverhalten (z.B. Entzug der Gewerbeerlaubnis) geahndet wird. Eine Kontrolle durch die OA-Mitarbeiter in Zivil erhöht den ordnungspolitischen Druck auf alle Beteiligten. Das Wissen der Gewebetreibenden und der Jugendlichen, dass Kontrollen auch in Zivil durchgeführt werden, führt allgemein zu einer höheren Bereitschaft, die Regelungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten. Die SPD-Fraktion unterstützt den eingeschlagenen Kurs des Ordnungsamts der zivilen Kontrollen. Der Erfolg der Arbeit des Ordnungsamts wird verdeutlicht durch die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Norbert Buchta

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion

Die GRÜNEN sind der Meinung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes grundsätzlich ihre Aufgaben in Uniform und damit gut als Ordnungshüterin und Ordnungshüter erkennbar durchführen sollten. Sie sind keine Spitzel, die anonym arbeiten, sondern sollen auch gerade durch ihre Präsenz auf der Straße oder in Lokalen wirken. Durch ihre Sichtbarkeit alleine soll ja schon eine abschreckende Wirkung erzielt werden und die Menschen sollen von Handlungen abgehalten werden, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sonst ahnden würden.
Außerdem sollen durch die sichtbare Präsenz des Ordnungsamtes in der Öffentlichkeit die Menschen dazu aufgefordert werden, sich bei Problemen an die Ordnungshüterinnen und Ordnungshüter zu wenden und evtl. vorhandene Beschwerden oder Wünsche loszuwerden.
Es gibt allerdings auch Gelegenheiten, in denen die weithin sichtbare Präsenz der Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Durchführung ihrer Aufgaben unmöglich machen. In diesen Ausnahmefällen, wie z. B. bei der Kontrolle des Alkoholverkaufs an Jugendliche in Tankstellen, kann eine Kontrolle in Zivil sinnvoll sein. Uwe Köhne

FDP-Fraktion

Die Zahl der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Ausschankverbot von Alkohol an Jugendliche im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind trotz sinkender Tendenz in den vergangen zwei Jahren immer noch viel zu hoch. Immer wieder machen Jugendliche unseres Bezirkes Schlagzeilen, die nach gemeinsamem „Komma-Saufen“ in Krankenhäuser eingeliefert werden müssen. Bisher waren die Mitarbeiter des Ordnungsamtes aufgrund der Dienstbekleidung weithin für alle Bürger erkennbar. Dies hat zwar auf der einen Seite den Vorteil einer schnellen Kontaktmöglichkeit im Bedarfsfall, schränkt aber auf der anderen Seite eine verdeckte Kontroll- und Ermittlungstätigkeit z. B. im Bereich der Durchsetzung des Jugendschutzgesetztes maßgeblich ein. Die FDP-Fraktion begrüßt die neu geschaffene Option für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, auch ohne offizielle Dienstbekleidung Überprüfungen durchführen zu können. Vor dem Hintergrund eines eingeschränkten Personalbestandes sowie der breit gefächerten Palette von Aufgaben der Ordnungsamtsmitarbeiter ist eine mögliche Ausweitung der Kontrolltätigkeiten nach Auffassung der FDP-Fraktion nur in Kombination mit einer unmittelbaren personellen Verstärkung im Ordnungsamt zielführend. Einmal mehr gilt es, klare Prioritäten für die Arbeit zu setzen. Die Durchsetzung des Jugendschutzes sollte dabei klaren Vorrang vor anderen Ordnungswidrigkeiten genießen. Jan Ziegenhagen

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