Gazette Verbrauchermagazin

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Demokratieverständnis des Senats gegenüber den Bezirken

Als Anfang der Neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts die Verwaltungsreform in Berlin in Angriff genommen wurde, war viel von dezentraler Verantwortung, einer effektiven Kostenleistungsrechnung und Vereinfachung der Verfahren die Rede. Heraus kam schließlich – als politischer Kompromiss - eine Gebietsreform, die vor den Abschluss der Reform der Berliner Verwaltung gezogen wurde. Das große Wort der Eigenverantwortung der Bezirke machte die Runde, insbesondere bei den Senatsverwaltungen, wobei man auf Landesebene stets darauf bedacht war, bestimmte Reformen, die man den Bezirken vorschrieb, wohlweislich für sich nicht anzuwenden. Seit 2001 haben sich die Verantwortlichen in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen täglich mit einer permanenten Unterfinanzierung der Haushalte, vorgegebenen Personaleinsparungen und einer Mangelverwaltung bei wachsenden Aufgabenbereichen auseinanderzusetzen. Manches, was der Senat an Aufgabenbereichen „großzügig“ an die Bezirke abschichtete, war für diese nur schwer zu schultern, landeten doch die dafür bisher vorhandenen Stellen bzw. Sach- und Personalmittel nur teilweise oder gar nicht in den jeweiligen Bezirken.

Aber auch in der Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen und den Bezirken waren Veränderungen zu erkennen, die schlicht nur als Verschlechterungen im Verhältnis zwischen Haupt- und Bezirksverwaltungen gewertet werden mussten. Da, wo in Jahrzehnten zuvor – bei allen unterschiedlichen Interessenlagen – die kollegiale Zusammenarbeit noch halbwegs funktionierte, wurde ab sofort von den Senatsdienststellen gemauert und abgeschottet. Anfragen von Bezirksverordnetenversammlungen wurden als lästig empfunden und schlichtweg per Dienstanweisung unterbunden. Ich möchte mir an dieser Stelle den Hinweis erlauben, dass die Bezirksverordnetenversammlungen einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen haben und von den Bürgerinnen und Bürgern ihres Bezirks hierfür gewählt worden sind.

Zur Erläuterung möchte ich die Aufmerksamkeit des geneigten Lesers auf einen aktuellen Vorgang lenken, der die geschilderte Entwicklung exemplarisch illustriert.

Vor einigen Monaten hatte der für Verkehrsfragen zuständige Ausschuss der BVV Steglitz-Zehlendorf die Kühnheit, das Bezirksamt zu bitten, einen Vertreter der Verkehrslenkung Berlin, VLB (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) zu einer Sitzung des Ausschusses einzuladen, um einige Themen mit der hierfür auf Landesebene zuständigen Verwaltung gemeinsam erörtern zu können. Eine schnöde Ablehnung der VLB an die Bezirksstadträtin war die Folge. Danach wandte sich der Verfasser dieses Artikels mit Verwunderung an die zuständge Senatorin und machte deutlich, dass die BVV nicht die Absicht hatte, einen Staatssekretär oder gar die Senatorin selbst zu „belästigen“, sondern lediglich einen kompetenten Mitarbeiter ihrer Behörde für eine Sitzung im Jahr zu entsenden.

Die sehr verehrte Frau Senatorin äußerte zwar ihr Verständnis für das Ansinnen der BVV, lehnte aber grundsätzlich eine Teilnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gremien der BVV ab, es sei denn, es handele sich im Einzelfall um eine Angelegenheit, die über den Bezirk hinaus geht. Für alle anderen Fragen ist nach den Zuständigkeitsregelungen das jeweilige Bezirksamtsmitglied Ansprechpartner. Vor wenigen Tagen nun überreichte mir der um Fassung ringende Vorsitzende des zuständigen Ausschusses eine Mitteilung aus der VLB, dass Vertreter der VLB grundsätzlich nicht an Sitzungen der Gremien der BVV teilnehmen (das kannten wir schon) und dass es sich bewährt habe, Probleme im persönlichen Gespräch zwischen Mitarbeitern der VLB, den zuständigen Stadträten und Amtsleitern zu erörtern. Der Kollege aus der VLB teilte ergänzend mit, dass eine Teilnahme von Mitgliedern der BVV an diesen Gesprächen nur nach vorheriger Abstimmung mit einer Abteilung in der VLB erfolgen kann. Sie haben richtig gelesen: Volksvertreter, die vor Ort den betroffenen Bürgerinnen und Bürger Rede und Antwort stehen sollen, die nach dem Gesetz Verwaltungshandeln anregen und kontrollieren sollen, sind bei diesen „Abstimmungsgesprächen“ unerwünscht.

Das ist die Sprache einer allwissenden und allmächtigen Ministerialbürokratie, die sich mehr und mehr verselbstständigt.
Anfang der Neunziger Jahre, am Beginn der Diskussion über eine Verwaltungsreform, hat sich das einmal beim Senat anders angehört. Mittlerweile scheinen sogar schon die Planungen für Ampelanlagen unter Geheimhaltung zu stehen.

Ich möchte an dieser Stelle nicht missverstanden zu werden. Mir geht es nicht um die Übertragung weiterer Kompetenzen an die Bezirke. Aber ich erinnere mich an nicht allzu ferne Zeiten, in denen es eine Selbstverständlichkeit war, dass sowohl in Steglitz als auch in Zehlendorf die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde (damals Polizei) regelmäßig an den Sitzungen des zuständigen Verkehrsausschusses teilnahmen und sich mit hoher Kompetenz in die Beratungen einbrachten. Diese jahrzehntelange Praxis hat weder zur Auflösung der Einheitsgemeinde Berlin noch zum Untergang des Abendlandes geführt.
Die politische Führung in unserer Stadt, unabhängig von jeder parteipolitischen Zugehörigkeit ist gut beraten, nicht zuzulassen, dass eine Ministerialbürokratie sich so bürgerfern verhält und damit auch Zweifel an ihrem Demokratieverständnis aufkommen lässt.

René Rögner-Francke
Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin

Archiv BVV-Themen Steglitz-Zehlendorf
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