Fest der Nationen am 2.7.2010 in der Prinzregentenstraße am Prager Platz. Foto: Andreas FritschGehwege, Straßen und Plätze sind als öffentliches Straßenland für alle da. Nur in Ausnahmefällen kann das Ordnungsamt gegen eine Gebühr eine zeitlich befristete private Nutzung gestatten, wobei auch dann das Gelände öffentlich zugänglich bleibt. In Charlottenburg-Wilmersdorf haben derzeit 2.900 Gewerbetreibende die Berechtigung, etwas auf den Gehweg zu stellen, zum Beispiel Werbetafeln, Fahrradständer oder Tische und Stühle. Die Zahl der Anträge hat sich von 2.361 im Jahr 2008 auf 2.622 im Jahr 2009 erhöht. Die Zahl der genehmigten Straßenfeste und anderen Veranstaltungen stieg von 317 im Jahr 2008 auf 337 im Jahr 2009.
Das öffentliche Straßenland ist Allgemeingut, das allen gleichermaßen gehört und zur Nutzung zur Verfügung steht. Doch in Ausnahmefällen darf von dieser Regel abgesehen und eine zeitlich befristete Nutzung meist gegen Gebühr gestattet werden. Ob Umzug, Gastronomie oder Straßenfest, wir alle sind auch Nutznießer. Und mal ehrlich, was wäre unser Bezirk beispielsweise ohne seine Wochenmärkte, das Fest der Nationen oder die Weihnachtsmärkte?
Andererseits, möchten wir das rund um die Uhr, das ganze Jahr? Wohl kaum, und aus diesem Grunde haben wir uns selbst Regeln gesetzt, mit denen wir in unserem Bezirk bisher gut gelebt haben, wie auch das große Interesse der Berliner Gäste zeigt. Denn Allgemeingut darf nicht in erster Linie zahlungskräftigen Firmen für ihre Produktwerbung zur Verfügung stehen, sondern uns allen. Marescha Rufert
Die gestellte Frage kann man nur salomonisch mit „sowohl als auch“ beantworten. Die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch Restaurants trägt ohne Frage zu einer deutlichen Belebung des öffentlichen Raumes bei. Dabei muss allerdings jedem Restaurantbesitzer klar sein, dass die Nutzung öffentlichen Straßenlandes zum einen erlaubnispflichtig und zum anderen auch nicht kostenlos zu haben ist. So muss der Bürgersteig immer noch breit genug sein, dass die Menschen bequem flanieren und Rollstuhlfahrer sowie Eltern mit Kinderwagen noch genügend Platz haben. Ebenso ist es wichtig von bezirklicher Seite auf ein geordnetes Erscheinungsbild der Straßen zu achten und die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Dies wäre eigentlich die Aufgabe des Ordnungsamtes. Tatsächlich hat man allerdings das Gefühl, dass hier das Hauptaugenmerk eher auf das Ausstellen von Parkknöllchen gerichtet wird und nicht auf die Kontrolle der Sondernutzungen. Stefan Häntsch
Jeder Mensch kann machen was er oder sie will - solange andere nicht gestört werden! Das ist unsere Prämisse auch bei der Sondernutzung von öffentlichem Raum. Die Straße ist für Alle da, und genau deshalb muss eine Sondernutzung immer alle Interessen abwägen. Straßenfeste müssen mit und im Interesse der AnwohnerInnen stattfinden und nicht zu auswechselbaren „Fressmeilen“ werden. Eine gesunde Umwelt, gesunde Luft und genug Bewegungsraum haben bei uns Grünen jedoch immer Vorrang vor monetären Interessen. Das ist nicht bei allen Parteien so! Unsinn wie das Heizen im Freien oder das Einzäunen von Gehwegen stört nicht nur uns Grüne. Deshalb müssen alle Anträge auf Sondernutzung jeweils individuell auf die ökologischen, städtebaulichen und sozialen Auswirkungen geprüft werden. Ruth Vatter, Roland Prejawa
Die Nutzung des Straßenlandes trägt wesentlich zur Lebens- und Aufenthaltsqualität im Freien bei. In unserem innerstädtischen Bezirk muss dies unbürokratisch möglich sein. Die Nutzung des Straßenlandes bis 22 Uhr zu beschränken, ist nach Auffassung der FDP für das Leben in der Innenstadt zu restriktiv. Das Straßenland bietet neben der Nutzung durch Gastronomie Potenzial als Trainingsstrecke, Fanmeile, Bühne usw. Hierbei sind die Belange aller das Straßenland Nutzenden und der Anwohner zu berücksichtigen, zu einer Überreglementierung darf es nicht kommen! Ebenso muss berücksichtigt werden, dass das Wohnen in der Innenstadt andere Qualitäten als das Wohnen am Stadtrand bietet und auch Einschränkungen mit sich bringt. Die FDP setzt sich für ein Miteinander in der Nutzung der Flächen ein, entsteht doch durch die Mehrfachnutzung der zur Verfügung stehenden Flächen ein bunter Mix, der urbanes Leben schafft und den Flair und Charakter des Bezirks - gerade in der warmen Jahreszeit - ausmacht. Johannes Heyne
Beides zugleich! Segen, wenn es sich um eine Sondernutzung handelt, die der Begegnung und der Kommunikation der Anwohner einer Straße dient. Fluch, wenn es um eine Sondernutzung geht, die Anwohner belästigt. Hier müssen auch Parteien nachdenken, ob und wie sie Plakatwerbung im Wahlkampf platzieren, damit diese für die Anwohner nicht zur Belästigung werden! Es sprengt allerdings den zur Verfügung stehenden Platz, das Thema Sondernutzung in seiner ganzen Bandbreite korrekt abzuhandeln. Interessant ist für uns allerdings die Frage, warum die Gebühren, die bei einer Sondernutzung der Straße entstehen, im Haushalt verschwinden und nicht in die Straße durch Ausbesserung oder gar Neubau zurückfließen? Es sollte auf Landesebene die Sondernutzung und die damit verbundenen Gebühren in diese Richtung neu überdacht werden. Dann können auch die Anwohner die für sie negativen Einschränkungen mit dem Wissen ertragen, dass die damit verbundenen Gebühren ihrer Straße zugute kommen. Wolfgang Tillinger
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