
Derzeit betreuen die Bundesagentur für Arbeit und die jeweiligen Kommune gemeinsam die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen: während der Bund für den Lebensunterhalt (ALG II) zuständig ist, gilt dies für die Kommunen zu den Kosten der Unterkunft. In den örtlichen JobCentern ist beides nach dem Motto »Hilfen aus einer Hand« miteinander verbunden, was sich auch bei den Beschäftigten zeigt. Die einen sind beim Bezirk angestellt, die anderen bei der Bundesagentur für Arbeit, aber sie arbeiten zusammen in gemeinsamen Teams. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete in einem Urteil von 2007 diese Mischverwaltung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen als verfassungswidrig und fordert bis Ende 2010 eine Umstrukturierung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen zur Bildung der Jobcenter (ARGEn) als verfassungswidrig beanstandet. Eine Überarbeitung muss demnach bis Ende 2010 erfolgen. Die SPD hat im Interesse der Kunden als auch der Beschäftigten der Jobcenter eine schnelle Lösung vorgeschlagen.
Danach sollen als Nachfolger für die Jobcenter „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ eingerichtet werden. Träger sollen Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit sein. Mit dieser Lösung wäre gewährleistet, dass auch künftig die Kunden der jetzigen Jobcenter die bestmögliche Hilfe und Unterstützung aus einer Hand erhalten.
Kritisch betrachten wir im Bezirk daher die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplanten Neuregelungen, welche zu zusätzlichen Belastungen, größerem bürokratischen Aufwand und mehr Rechtsunsicherheit für Kunden und Mitarbeiter führen würde. Bürgerfreundlich wäre das ganz und gar nicht! Annegret Hansen
Das Ergebnis der Arbeitsmarktreform der ehemaligen rot/grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder war die Einführung der Hartz-Gesetze ab 2003.
Mit Hartz IV wurden die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt.
Damit entstand eine Mischverwaltung von Kommune und Bund. Dagegen haben mehrere Landkreise vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und Recht erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bis Ende 2010 eine Änderung erfolgen muss.
Die bisherige Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Kommune und Bund soll nun geändert werden in eine freiwillige Zusammenarbeit.
Das betrifft auch die Bildung von gemeinsamen Trägerausschüssen, in denen wichtige Fragen wie z.B. das lokale Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wie auch kundenfreundliche und effiziente Geschäftsprozesse bei Vermittlung, Qualifizierung und Beschäftigungsförderung sowie bei der Leistungsgewährung beraten werden können. Besonders bei den vielen Widersprüchen und Klagen der Kunden sind Verbesserungen erforderlich. Wir wollen, dass die auf Hartz IV angewiesenen Menschen schneller in Arbeit integriert werden oder Förderung erhalten. Anita Gnielinski
Die JobCenter sind Produkt schwarz-rot-grüner Politik im Bundesrat. Das war in der Ära Gerhard Schröders. „Hartz IV“ sollte die Software sein, die JobCenter die Hardware. Da sich die Parteien nicht einigen konnten, wurde in den JobCentern für die betroffenen etwa sieben Millionen eine Doppelzuständigkeit von Kommunen und Bundagentur für Arbeit konstruiert. Dagegen klagten 11 Landkreise vor dem Bundesverfassungsgericht, und das gab ihnen im Dezember 2007 Recht: Die Doppelzuständigkeit ist verfassungswidrig. Binnen drei Jahren sollte das korrigiert werden. Doch die „große“ Koalition brachte nichts zustande. Man war auf die abenteuerliche Idee verfallen, die Verfassung der verworfenen Praxis anzupassen. Am Ende geschah gar nichts. In der Vereinbarung der Koalition zwischen FDP und Union wurde nun festgelegt, dass das Urteil ohne Verfassungsänderung umgesetzt werden soll. Das wird 2010 geschehen. Danach wird es - wie es sich gehört - nur eine Zuständigkeit geben, und in Streitfällen könnte der Medizinische Dienst der Krankenkassen schlichten. Dann werden sich viele fragen: Warum hatte es so lange gedauert, bis der Spruch des obersten Gerichtes umgesetzt wurde? Jürgen Dittberner
Kaffeesatzlesen ist nicht jedermanns Sache. Denn keiner weiß heute, was Ende Januar/Anfang Februar 2010 tatsächlich entschieden wird. Erst dann soll vom Ministerium für Arbeit und Soziales ein Konzept vorgelegt werden. Für die Umsetzung bleibt den Ländern dann noch die Zeit bis Ende 2010. Die CDU hat ganze zwei Jahre sinnlos verstreichen lassen. Ein gesellschaftspolitischer Skandal! Weil allein in Berlin 5600 Beschäftigte in den Jobcentern und natürlich alle von Harz IV Betroffene nicht wissen wie es weitergeht. Wir wissen auch nicht, wie viele Millionen für die Umstellung aufgebracht werden müssen. Selbst die Minister der Länder haben einstimmig die Weiterführung der Jobcenter beschlossen. Es gab also nie einen vernünftigen Grund, die notwendige Grundgesetzänderung zur Weiterführung abzulehnen. Offensichtlich hat der Einfluss der FDP die CDU an einer sozial vernünftigen Entscheidung gehindert. Wir müssen also weiter warten. Eins ist aber auch für DIE LINKE sicher und kein Kaffeesatzlesen: Es wird kalt in Deutschland! Wolfgang Tillinger
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